Baselbieter Hundehalterin klagt

publiziert: Montag, 12. Dez 2005 / 13:31 Uhr / aktualisiert: Montag, 12. Dez 2005 / 14:18 Uhr

Liestal - Eine Baselbieter Hundebesitzerin will das Urteil über die Bewilligungspflicht für bestimmte Hunderassen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anfechten.

Auch ein Dobermann ist bewilligungspflichtig.
Auch ein Dobermann ist bewilligungspflichtig.
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Sie besitzt einen ausgebildeten Therapiehund. Die Dobermann-Halterin fühlt sich als Person diskriminiert, wie sie gegenüber der Nachrichtenagentur sda sagte. Um die Bewilligung zu erhalten, müsse sie mit ihrem Tier - einem ausgebildeten Therapiehund - eine zusätzliche, kostenpflichtige Prüfung ablegen und ein Leumundszeugnis vorweisen.

Sie werde «wie eine Verbrecherin» behandelt, sagte sie weiter. Sie habe einen Anwalt beauftragt, das Bundesgerichtsurteil vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg anzufechten.

Gericht wies Beschwerde ab

Im Kanton Baselland müssen Halter von bestimmten Hunderassen, die als potenziell gefährlich eingestuft werden, eine Bewilligung beantragen und über einen guten Leumund verfügen. Das Bundesgericht hat die Bewilligungspflicht als rechtens erklärt und lehnte eine Beschwerde von 14 Hundehaltern ab.

Die Baselbieter IG gegen die Diskriminierung von Hunden bestimmter Rassen teilte mit, dass die Mehrheit der Beschwerdeführer das Urteil des Bundesgerichtes annehme und die an die Verordnung geknüpften Auflagen akzeptiere. Allerdings habe das Bundesgericht gewisse Zweifel an der Rechtmässigkeit der Verordnung geäussert.

(fest/sda)

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