Honorar-Affäre

Baselbieter Regierung stellt Rückforderungen

publiziert: Mittwoch, 20. Aug 2014 / 15:03 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 20. Aug 2014 / 15:58 Uhr
Von den amtierenden Regierungsmitgliedern ist als einziger der 2015 abtretende Bildungsdirektor Urs Wüthrich (SP) betroffen. (Symbolbild)
Von den amtierenden Regierungsmitgliedern ist als einziger der 2015 abtretende Bildungsdirektor Urs Wüthrich (SP) betroffen. (Symbolbild)

Liestal - In der Baselbieter Honorar-Affäre sollen vier Magistratspersonen zur Kasse gebeten werden. Die Regierung des Kantons Basellandschaft will von ihnen Rückforderungen erheben für nicht korrekt abgerechnete Entschädigungen.

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Von den amtierenden Regierungsmitgliedern ist als einziger der 2015 abtretende Bildungsdirektor Urs Wüthrich (SP) betroffen. Dazu kommen Adrian Ballmer (FDP) und der 2013 verstorbene Peter Zwick (CVP) als ehemalige Regierungsräte sowie alt Landschreiber Walter Mundschin, wie die Regierung am Mittwoch mitteilte.

Rechtsgutachten liegt vor

Grundlage für die Rückforderungen bildet ein Gutachten des emeritierten Rechtsprofessors Enrico Riva. Diesen hatte die Baselbieter Regierung beauftragt, Entschädigungen, Sitzungsgelder und Spesen unter die Lupe zu nehmen. Die Regierung veröffentlichte am Mittwoch Rivas Gutachten auf der Homepage des Kantons.

Über die Höhe der Rückforderungen machte die Regierung am Mittwoch noch keine Angaben. Die Betroffenen seien schriftlich informiert worden; sie sollen in einem nächsten Schritt ausführlich angehört werden, heisst es in der Mitteilung.

Nach dieser Anhörung will die Regierung definitiv entscheiden, ob und wieviel Geld sie zurück verlangen und ob sie die Forderungen nötigenfalls einklagen will.

In der im Dezember 2013 publik gewordenen Honorar-Affäre geht es um unkorrekte Abrechnungen von Entschädigungen aus Verwaltungsmandaten durch Regierungsmitglieder und Chefbeamte der Kantonsverwaltung. Der Staatskasse sollen dadurch seit 2008 mindestens 320'000 Franken entgangen sein.

Strafverfahren hängig

Die Regierung hält in ihrer Mitteilung ausdrücklich fest, dass eine Rückforderung in keiner Weise bedeute, dass die Betroffenen strafbar gehandelt hätten. Für die Strafbarkeit gälten andere Voraussetzungen als für die Pflicht zur Herausgabe bezogener Honorare.

Ob in der Honorar-Affäre allenfalls strafrechtliche Tatbestände vorliegen, ist noch offen. Die Untersuchung durch den Zürcher Staatsanwalt Hans Maurer ist nach wie vor im Gang. Ausgelöst wurde sie durch die Regierung selbst, die im Dezember 2013 vorsorglich Strafanzeige eingereicht hatte.

(flok/sda)

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