Aus Opportunismus Verhaftung von Mitarbeitern zugestimmt:

Basler Anwälte kritisieren Staatsanwaltschaft wegen Justizaffäre

publiziert: Mittwoch, 16. Feb 2000 / 18:43 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 16. Feb 2000 / 19:12 Uhr

Basel - Die Geschäftsleitung der Basler Staatsanwaltschaft wird im Zusammenhang mit der sogenannten Justizaffäre scharf kritisiert: Sie habe sich aus Opportunismus nicht gegen die Verhaftung von drei zu Unrecht verdächtigten Mitarbeitern gewehrt.

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Nach der Einstellung des Verfahrens gegen alle drei in die «Basler Justizaffäre» involvierten Mitarbeiter der Basler Staatsanwaltschaft meldeten sich am Mittwoch deren Anwälte zu Wort. Ins Schussfeld der Kritik gerät in einer Medienmitteilung auch die Geschäftsleitung der Basler Staatsanwaltschaft.
Diese habe sich am 5. November 1998 der Inhaftierung ihrer Mitarbeiter durch den Stellvertretenden Untersuchungsrichter des Kantons Baselland nicht widersetzt, sondern dieser im Gegenteil zugestimmt, kritisieren die Anwälte. Die Zustimmung sei gemäss den Verfahrensakten aus Angst vor Publizität in der Boulevardpresse erfolgt.

Das Vorgehen der Geschäftsleitung wird in der Mitteilung als «opportunistisch» bezeichnet. Es habe die drei Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft «tief verletzt», wie die Anwälte festhalten. Für ihre Mandanten fordern die Anwälte volle Rehabilitierung und - soweit nicht schon erfolgt - Entschädigung.
Die Baselbieter Überweisungsbehörde hatte als letztes das Verfahren gegen einen Basler Staatsanwalt eingestellt und darüber am Dienstag informiert. Die Verfahren gegen einen Detektiv und einen Kriminalkommissär aus dem Stadtkanton wurden bereits früher eingestellt.

(klei/sda)

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