Das Beamtengesetz von 1927 hat damit ausgedient. An jene Stelle
treten kündbare öffentlich-rechtliche Arbeitsverträge. Auf
Jahresbeginn erhält der Bund zudem mit einer Revision des
Strafgesetzbuches neue Kompetenzen zur Bekämpfung der organisierten
Kriminalität, Geldwäscherei und Korruption.
In Kraft tritt auch das Bundesgesetz über die Überwachung des Post-
und Fernmeldeverkehrs. Eine Telefonabhörung oder eine Öffnung der
Post ist nur bei bestimmten schweren Delikten zulässig. Künftig
sind neu die Hauseigentümer für ihre elektrischen Anlagen
verantwortlich und nicht mehr die Stromlieferanten.
Ab dem 1. Januar bürgt das Heilmittelinstitut Swissmedic mit rund
240 Angestellten statt der Interkantonalen Kontrollstelle (IKS) für
die Medikamentensicherheit. Das neue Heilmittelgesetz lässt
Parallelimporte zu: Medikamente ohne Patentschutz dürfen aus jenem
Land eingeführt werden, in dem sie am günstigsten sind.
Konsumentinnen und Konsumenten sind von einer ganzen Reihe von
neuen Erlassen betroffen. Getränkeflaschen aus Glas werden je nach
Grösse mit 2, 4 oder 6 Rappen belastet. Der Energieverbrauch von
Haushaltgeräten muss künftig wie in der EU deklariert werden.
(sk/sda)