Bedingte Gefängnisstrafe für Autofahrer wegen Horror-Unfall

publiziert: Dienstag, 21. Nov 2000 / 15:57 Uhr

Lugano - Das Strafgericht Lausanne hat am Dienstag einen Autofahrer, der 1998 im Tessin einen Unfall mit sechs Toten verursacht hatte, zu zwölf Monaten Gefängnis bedingt verurteilt. Die Angehörigen der Opfer reagierten mit lautstarkem Protest. Staatsanwalt und Richter bedauerten die beschränkten Rechtsmittel.

Der heute 41-jährige Mann hatte am 14. März 1998 zwischen Lugano und Agno bei übersetzter Geschwindigkeit die Herrschaft über sein schweres Fahrzeug verloren und war frontal in ein mit sieben Personen besetztes Auto geprallt. Im korrekt entgegen kommenden Auto wurden beim Zusammenstoss vier Erwachsene und drei Kinder getötet. Der einzige Überlebende, ein damals elfjähriger Knabe, erlitt schwerste Verletzungen und ist noch heute in psychiatrischer Behandlung. Der Unfallverursacher und seine Frau wurden verletzt, ihr achtjähriger Sohn auf dem Rücksitz blieb unverletzt. Mit 12 Monaten Gefängnis, auf vier Jahre bedingt erlassen, blieb das Gericht deutlich unter der vom Staatsanwalt geforderten Strafe von 15 Monaten Gefängnis unbedingt.

Bei den Angehörigen der Opfer, drei portugiesischen Familien, löste das Urteil lautstarke Proteste aus. Eine Frau, deren 20-jährige Tochter beim Unfall getötet wurde, versuchte, den Angeklagten anzugreifen. Dieser hatte weder nach dem Unfall noch während der Gerichtsverhandlung Bedauern oder Reue gezeigt, wurde ihm während des Prozesses vorgeworfen. Staatsanwalt und Richter bedauerten, dass das Schweizer Gesetz für solche Fälle keine schwereren Strafen vorsehe.

(bb/AP)

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