Bedingte Geldstrafe und Busse für Cron gefordert

publiziert: Mittwoch, 22. Aug 2007 / 14:20 Uhr

Basel - Im Prozess gegen BAZL-Direktor Raymond Cron fordert der Staatsanwalt eine bedingte Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 200 Franken und eine Busse von 5000 Franken. Der Verteidiger Crons beantragte dagegen kostenlosen Freispruch.

Das Urteil wird für Freitag erwartet.
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Der Staatsanwalt hielt Cron in seinem Plädoyer Veruntreuung, Betrug und Urkundenfälschung vor. Der Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) muss sich vor dem Basler Strafgericht wegen unbewilligter Boni an Mitarbeiter bei seinem früheren Arbeitgeber Batigroup verantworten.

Das Verschulden Crons sei zwar erheblich geringer als das eines weiteren Angeklagten, dürfe aber nicht bagatellisiert werden, sagte der Staatsanwalt. Der Deliktbetrag von 140'000 Franken sei «recht erheblich».

Cron habe aber von Anfang an die Ermittlungen erleichtert und wolle die «Leichen aus dem Keller holen». Zudem sei nebst anderem auch die «Strafempfindlichkeit aufgrund seiner Stellung als höherer Bundesbeamter» zu berücksichtigen. Der Staatsanwalt erachtete daher eine bedingte Geldstrafe und eine Busse als angemessen.

Verteidiger fordert Freispruch

Der Verteidiger Crons forderte dagegen einen Freispruch. Aus seiner Sicht sind die vorgeworfenen Straftatbestände nicht erfüllt. So habe sich Cron etwa die Gelder in den schwarzen Kassen für die Boni nicht angeeignet und sich auch nicht bereichert.

Für zwei der weiteren Angeklagten forderte der Staatsanwalt bedingte Freiheitsstrafen zwischen 15 Monaten und zwei Jahren, für einen weiteren zudem eine bedingte Geldstrafe. Im Falle eines Angeklagten verlangte die Verteidigung aber ebenfalls Freispruch. Das Urteil des Strafgerichts wird am Freitag erwartet.

(fest/sda)

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