Schuld stehe bereits fest

Befangenheitsantrag im Prozess gegen Deutsche-Bank-Mitarbeiter

publiziert: Montag, 15. Feb 2016 / 13:12 Uhr
Sieben Beschäftigten und einem Ex-Manager werden «schwere bandenmässige Steuerhinterziehung» vorgeworfen.
Sieben Beschäftigten und einem Ex-Manager werden «schwere bandenmässige Steuerhinterziehung» vorgeworfen.

Frankfurt - Der Frankfurter Prozess um eine Beteiligung von Deutsche-Bank-Mitarbeitern am betrügerischen Handel mit Luftverschmutzungsrechten hat mit einem Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter begonnen.

2 Meldungen im Zusammenhang
Äusserungen von Richter Martin Bach in einem ZDF-Beitrag aus dem Mai 2013 («Unheimliche Geschäfte - die Skandale der Deutschen Bank») liessen den Schluss zu, dass für den Richter und seine beiden Beisitzer die Schuld der Angeklagten bereits feststehe, argumentierten Verteidiger der insgesamt acht Angeklagten am Montag vor der 2. Grossen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt wirft sieben inzwischen suspendierten Beschäftigten des grössten deutschen Geldhauses und einem Ex-Manager der Bank «schwere bandenmässige Steuerhinterziehung» vor. Die Anklagebehörde beschuldigt die Banker, sich an einem kriminellen Umsatzsteuer-Karussell beteiligt zu haben. Im konkreten Fall geht es um den Vorwurf der Hinterziehung von 220 Millionen Euro Umsatzsteuer.

In einem ersten Prozess in dem Komplex 2011 wurden sechs Bankkunden wegen schwerer Steuerhinterziehung rechtskräftig zu Haftstrafen zwischen drei Jahren sowie sieben Jahren und zehn Monaten verurteilt. Damals hatte das Landgericht Frankfurt deutliche Kritik an der Rolle der Deutschen Bank geäussert. Auch bei dem aktuellen Prozess sitzt die Bank formal nicht auf der Anklagebank. Ein Sprecher betonte: «Die Deutsche Bank kooperiert mit den Behörden.»

(arc/sda)

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