Behindertenhilfe fordert Eingliederung statt Rente

publiziert: Mittwoch, 17. Mrz 2004 / 18:15 Uhr

Bern - In die seit Monaten laufende Debatte über die Zunahme der Zahl der IV-Renten in der Schweiz hat sich die Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe (DOK) eingeschaltet. Eingliederung statt Rente lautet ihre Forderung.

Das Defizit der IV beträgt zur Zeit 1,5 Milliarden Franken.
Das Defizit der IV beträgt zur Zeit 1,5 Milliarden Franken.
Die Ausgaben der IV wachsen kontinuierlich, derzeit beträgt das Defizit 1,5 Milliarden Franken. Wenn nicht innert vernünftiger Frist eine Sanierung gelinge, werde die für behinderte Menschen sehr wichtige Versicherung einen Kollaps erleiden - mit unabsehbaren Folgen für die Betroffenen, schreibt die DOK in einer Medienmitteilung.

DOK macht Gegenvorschläge

Noch bevor Bundesrat Couchepin den Entwurf zur 5. IV-Revision präsentiert, legt die DOK eine Analyse der Ursachen der Misere vor und macht Vorschläge für Gegenstrategien. Die Zunahme der Rentner und Rentnerinnen sei zu einem guten Teil auf Faktoren zurückzuführen, die von der IV selber nicht beeinflusst werden könnten.

Demopgraphische Entwicklung ist Schuld

Die demographische Entwicklung und die schrittweise Erhöhung des AHV-Rentenalters führten zu Mehrausgaben, die durch zusätzliche Einnahmen aufgefangen werden müssten. Eine weitere wesentliche Ursache der Rentenzunahme liege in den Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt.

Der Druck auf die Angestellten nehme zu. Wer nicht in der Lage sei, diesem Druck Stand zu halten, werde von den Unternehmen nicht mehr mitgetragen. Nischenarbeitsplätze verschwänden.

Heutige Gesellschaft als Risikofaktor für psychische Krankheiten

Aber auch gesellschaftliche Entwicklungen spielten bei der Zunahme der IV-Renten eine Rolle: Veränderte Beziehungsmuster, verstärkte Individualisierung und Vereinsamungstendenz würden das Risiko für psychische und psychosomatische Krankheiten erhöhen.

Eine Reihe von Ansätzen könne zur Entschärfung der Situation beitragen, sagt die DOK. Die IV müsse der Eingliederung grösseres Gewicht beimessen. Das bisherige IV-Verfahren fördere durch seine Länge die Chronifizierung von Krankheiten. Es sei ungeeignet, den Anspruch Eingliederung vor Rente in der Praxis umzusetzen.

(pt/sda)

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