Fahren ohne Führerschein

Behörden dürfen Autos beschlagnahmen

publiziert: Freitag, 18. Mai 2012 / 12:43 Uhr
Der Führerausweis war dem Betroffenen 2010 auf unbestimmte Zeit entzogen worden.
Der Führerausweis war dem Betroffenen 2010 auf unbestimmte Zeit entzogen worden.

Lausanne - Nachdem ein Aargauer Autolenker trotz Ausweisentzug mehrfach hinter dem Steuer erwischt worden ist, haben die Behörden seinen Wagen und zwei auf seine Freundin eingelöste Fahrzeuge zu Recht vorläufig beschlagnahmt. Das Bundesgericht hat die Massnahme abgesegnet.

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Der Führerausweis war dem Betroffenen 2010 auf unbestimmte Zeit entzogen worden. Im Oktober 2011 geriet er am Steuer eines Volvo in eine Verkehrskontrolle. Davon unbeeindruckt, fuhr er gleichentags mit dem Volvo zur Einvernahme auf den Polizeiposten Zofingen.

Nur sechs Tage später erwischte ihn die Polizei erneut am Steuer eines Autos. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm eröffnete in der Folge gegen den Mann ein Strafverfahren wegen Führens eines Fahrzeuges ohne Berechtigung sowie gegen seine Freundin wegen Überlassens eines Fahrzeugs an eine Person ohne Führerausweis.

Spätere Einziehung möglich

Der Fiat Panda des Mannes, sowie zwei auf seine Freundin eingelöste Fahrzeuge wurden zur Sicherstellung der Verfahrenskosten sowie im Hinblick auf eine spätere Einziehung vorläufig beschlagnahmt.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Paares nun abgewiesen. Die Richter in Lausanne erinnern daran, dass gemäss Strafgesetzbuch Gegenstände eingezogen werden dürfen, die zur Begehung einer Straftat gedient haben. Dies falle auch hier in Betracht.

Laut Gericht ist zu befürchten, dass sich der Mann erneut hinters Steuer setzen könnte. Da sich mehrere Autos in seinem Haushalt befinden würden, sei das Risiko besonders akut, zumal die Freundin im Verdacht stehe, ihm ihre Fahrzeuge zu überlassen.

(bert/sda)

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