Beide Basel lancieren gemeinsames Integrationsgesetz

publiziert: Mittwoch, 11. Aug 2004 / 18:30 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 11. Aug 2004 / 19:38 Uhr

Basel/Liestal - Für eine Aufenthaltsbewilligung können die beiden Basel künftig Sprach- oder Integrationskurse verlangen; sie fördern dafür die Chancengleichheit der Migranten. Dies sieht der vorgestellte Entwurf eines Integrationsgesetzes vor.

Der Wille zur Eingliederung werde vorausgesetzt.
Der Wille zur Eingliederung werde vorausgesetzt.
Das gemeinsame Integrationgesetz beider Basel folge dem Prinzip von Fördern und Fordern, Geben und Nehmen, sagte Jörg Schild, der baselstädtische Polizeidirektor, vor den Medien in Liestal. Das werde erstmals in einem kantonalen Gesetz fest geschrieben, sei jedoch wie die bikantonale Zusammenarbeit zur Integration schon bewährte Praxis.

Heute kämen viel mehr Leute als früher wegen anderem als der Arbeit ins Land, etwa als Familiennachzug, sagte die Baselbieter Justizdirektorin Sabine Pegoraro. Darum sei die Integrationspolitik neu auszurichten. Denn mit tiefen Geburtenraten und steigender Lebenserwartung bleibe die Schweiz Einwanderungsland.

Integrations-Gesetze haben bisher erst Neuenburg und Genf; sie beschränken sich laut Schild vor allem auf Organisatorisches.

Das Basler Gesetz will das individuelle Potenzial der Migranten nutzen. Es setzt - um Probleme zu vermeiden - möglichst früh an: beim Zuzug. Gerade das hiesige individualistische System erfordere aktives Klarstellen der gemeinsamen Hausordnung, sagte der Basler Erziehungsdirektor Christoph Eymann; Parallel-Gesellschaften seien zu verhindern.

Schlüssel-Kompetenz ist die Sprache: Bei Unkenntnis der deutschen Sprache sowie der Schweizer Verhältnisse und Regeln können die beiden Basel gemäss Gesetz den Besuch von Sprach- oder Integrationskursen verlangen - auch von Auslandschweizern. Wer kneift oder den geplanten Test nicht besteht, muss gehen.

Der baselstädtische Integrationsdelegierte Thomas Kessler verspricht sich vom neuen Gesetz extrem kostensenkende Wirkung: Heute beginne die für das Sozialsystem teure Abwärtsspirale mit Sprachproblemen am Arbeitsplatz, die zur Entlassung führten.

Die Wirkung des Gesetzes soll laufend evaluiert werden. Schild rechnet mit einer Revision innert fünf bis zehn Jahren. Der identische Gesetzesentwurf geht nun in beiden Basel in die Vernehmlassung.

(bert/sda)

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