Kantone Bern und Jura

Beobachter sollen Urnengänge von Ende November überwachen

publiziert: Montag, 8. Jul 2013 / 10:57 Uhr / aktualisiert: Montag, 8. Jul 2013 / 13:45 Uhr
Es besteht Bedarf an neutralen Beobachtern bei Urnengängen im Kanton Jura und im Berner Jura.
Es besteht Bedarf an neutralen Beobachtern bei Urnengängen im Kanton Jura und im Berner Jura.

Bern - Die Regierungen der Kantone Bern und Jura möchten, dass die beiden Volksabstimmungen von Ende November zur Lösung der Jura-Frage von neutralen Abstimmungsbeobachtern überwacht werden. Demnächst ersuchen sie gemeinsam den Bund um Entsendung dieser Beobachter.

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Von neutralen Beobachtern erhoffen sich die beiden Kantonsregierungen eine grössere Sorgfalt bei der Ermittlung der Resultate, wie der bernische Staatsschreiber Christoph Auer am Montag in Bern vor den Medien sagte. Eine solche Massnahme diene auch der Vermeidung von Fehlern und Unregelmässigkeiten.

Schliesslich soll die Präsenz von Abstimmungsbeobachtern auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Richtigkeit der Ergebnisse stärken. Laut Auer bereiten die beiden Kantone derzeit das Schreiben an den Bund vor und wollen später mit diesem noch besprechen, wie der Einsatz dieser Beobachter genau über die Bühne gehen soll.

Der bernische Regierungspräsident Christoph Neuhaus sagte, falls der Bund Nein zur Entsendung von Beobachtern sagen würde, könnten die beiden Kantone immer noch selber nach Lösungen suchen.

Nur eine von mehreren Massnahmen

Für Neuhaus und Auer ist der Einsatz von Beobachtern nur eine von mehreren Massnahmen, mit denen die bernische Kantonsregierung einen reibungslosen Ablauf des Urnengangs im Berner Jura sicherstellen will. So hat die Berner Regierung etwa auch eine Änderung der Verordnung über die politischen Rechte beschlossen.

Es geht um die Auszählung der brieflich abgegebenen Stimmen. Die Berner Kantonsregierung will mit dieser Änderung erreichen, dass am 24. November im Berner Jura die Gemeinden erst am Abstimmungstag selbst, also am Sonntag, mit dem Auszählen dieser Stimmen beginnen. Heute dürfen sie dies - je nach Gemeinde - schon am Freitag oder Samstag tun.

Damit werde einerseits die Gefahr gebannt, so Auer, dass es im Vorfeld des Urnengangs zu Missbräuchen komme. Anderseits stelle diese Massnahme sicher, dass sich die Abstimmungsbeobachter ein Bild von der Behandlung der brieflich abgegebenen Stimmen machen könnten. Die Berner Kantonsregierung will später auch Vorschriften zur Aufbewahrung des Stimmmaterials machen.

Berner Regierung warnt vor «taktischem Ja»

An der Medienkonferenz traten Neuhaus und der bernische Regierungsrat Philippe Perrenoud Aussagen aus dem Berner Jura entgegen, bei der regionalen Abstimmung von Ende November gehe es nur um eine konsultative Abstimmung. Dies im Sinne eines «Stimmen wir mal Ja und schauen dann, was herauskommt.»

Es sei zwar schon so, sagte Perrenoud, dass am 24. November im Kanton Jura über eine Verfassungsänderung abgestimmt werde, im Berner Jura hingegen nicht. Es gehe aber aus politischer Sicht um den gleichen Grundsatzentscheid: Ob es einen neuen Kanton Jura geben solle oder nicht.

Die politische Konsequenz der Abstimmung vom 24. November sei deshalb auch im Berner Jura «von historischer Tragweite». Wenn sich der bernjurassische Souverän für ein Verfahren zur Gründung eines neuen, aus dem Berner Jura und dem Kanton Jura bestehenden Kantons ausspreche, werde sich die Berner Kantonsregierung «vorbehaltlos dem Volkswillen beugen.»

Schon Mitte Mai hatte die bernische Kantonsregierung bekanntgegeben, sie halte einen Verbleib des Berner Juras beim Kanton Bern für vorteilhaft für die Region selbst, aber auch für vorteilhaft für den Kanton Bern, für die Romandie und die ganze Schweiz. Sie empfiehlt deshalb ein Nein am 24. November.

(dap/sda)

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