Berlin verschärft Flugbeschränkungen bereits im April

publiziert: Dienstag, 18. Mrz 2003 / 18:29 Uhr

Berlin/Zürich - Nach dem endgültigen Scheitern des Luftverkehrsabkommens hat die deutsche Regierung eine rasche einseitige Verordnung angekündigt. Das bedeutet weitere Einschränkungen für den Flugverkehr von und nach Zürich-Kloten.

Flughafen Zürich-Kloten.
Flughafen Zürich-Kloten.
In einer ersten Stufe erweitert Berlin das nächtliche Überflug-Verbot über dem süddeutschen Grenzraum an Werktagen um zwei Stunden. Statt von 22.00 bis 6.00 Uhr gilt es künftig von 21.00 bis 7.00 Uhr. Ausnahmen sollen nur noch bei schlechtem Wetter zulässig sein.

Dazu kommt eine Reduzierung der gesamten jährlichen Überflüge auf unter 110 000. Zudem werden Überflug-Mindesthöhen und Warteräume im süddeutschen Raum angehoben, für Überflüge auf Flugfläche 120 (etwa 360 Meter), für Warteräume auf Flugfläche 180 (etwa 5400 Meter).

Diese erste Stufe wird nach Angaben des Ministeriums spätestens Mitte April wirksam. Ein Jahr später senkt Deutschland in einer zweiten Stufe die Gesamtzahl der Überflüge nach Zürich-Kloten auf unter 80 000.

Die Zwei-Stufen-Regelung solle Zürich Zeit geben, sich auf die Beschränkungen einzustellen, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im deutschen Verkehrsministerium, Iris Gleicke, in Berlin.

Die Überflug-Beschränkungen an Wochenenden und Feiertagen bleiben durch die neue deutsche Verordnung unverändert. Seit dem vergangenen Herbst gilt bereits ein Überflug-Verbot zwischen 20.00 und 9.00 Uhr.

Noch offen ist nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums die künftige Flugüberwachung über Süddeutschland. Der süddeutsche Luftraum wird derzeit von der Schweizer Skyguide mit überwacht.

Nach dem Nationalrat sagte am Dienstag auch die kleine Kammer mit 30 zu 13 Stimmen Nein zum Luftverkehrsabkommen mit Deutschland. Der Entscheid war absehbar, nachdem die ständerätliche Verkehrskommission das Vertragswerk Ende Februar mit 8 zu 3 Stimmen zur Ablehnung empfohlen hatte.

Der Kanton Zürich begrüsste das Nein des Ständerats zum Staatsvertrag mit Deutschland. Bund und Kanton Zürich sowie Skyguide, Unique und Swiss müssten die nächsten Schritte gemeinsam angehen.

Für den Flugbetrieb ändere sich nichts, sagte eine Sprecherin der Flughafenbetreiberin Unique, da die vorgezogenen Massnahmen bestehen bleiben.

(bert/sda)

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