Berlin will weiter Ratifizierung zu Fluglärm-Vertrag

publiziert: Dienstag, 5. Nov 2002 / 14:26 Uhr

Berlin - Deutschland erwartet weiter die Ratifizierung des am 18. Oktober 2001 mit der Schweiz abgeschlossenen Fluglärm-Vertrages. Im Moment läuft der Ratifizierungsprozess noch, sagte ein Sprecher des Verkehrsministeriums in Berlin.

Die rot-grünen Koalition werde das Ratifizierungs-Gesetz neu in den deutschen Bundestag einbringen, nachdem der endgültige Beschluss vor der Bundestagswahl am 22. September nicht mehr erfolgt war. Das Abkommen regelt die Süddeutschland-Überflüge von und nach Zürich.

Der Bundestag hatte das Gesetz beschlossen. Im Bundesrat hatte Baden-Württemberg einen Einspruch durchgesetzt. Der Bundestag stimmte darüber vor der Wahl nicht mehr ab. Er hätte das Votum der Länderkammer mit der Kanzler-Mehrheit zurückweisen müssen.

Der Sprecher des deutschen Verkehrsministeriums wies darauf hin, dass auch in der Schweiz die Beratungen noch andauerten. Erst wenn die Ratifizierung in der Schweiz gescheitert ist, werde Deutschland eine einseitige Verordnung zur Begrenzung der Anflüge nach Zürich- Kloten über Südwestdeutschland erlassen.

Neue Gespräche sind nicht vorgesehen, sagte der Sprecher. Beide Länder arbeiteten vielmehr an der Umsetzung des Vertrages.

In der Schweiz setzte die Verkehrskommission des Ständerates (KVF) am 31. Oktober die Beratung des Luftverkehrsabkommens mit Deutschland aus. Mit 8 zu 4 Stimmen sprach sie sich gegen eine Behandlung in der Wintersession aus.

Anders als der Nationalrat, der mit 105 zu 79 Stimmen auf den Vertrag nicht eingetreten war, beschloss die KVF mit 9 zu 1 Stimme, die Beratung aufnehmen. Sie verlangte aber Abklärungen zur Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, und zu Folgen einer Ratifizierung oder Nichtratifizierung.

(bert/sda)

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