Berlusconi-Gesetz für nichtig erklärt

publiziert: Dienstag, 6. Feb 2007 / 21:18 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 6. Feb 2007 / 22:31 Uhr

Rom - Das italienische Verfassungsgericht hat ein Gesetz für nichtig erklärt, das als massgeschneidert für den früheren Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi galt.

Vor allem Berlusconi hatte vom Gesetz profitiert.
Vor allem Berlusconi hatte vom Gesetz profitiert.
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Das Gericht sah in dem Gesetz eine Verletzung der Gleichbehandlung der Parteien in einem Verfahren. Zudem bemängelte es, das Gesetz überschreite «die Grenzen dessen, was aus Sicht der Verfassung tolerierbar ist», wie die italienische Nachrichtenagentur Ansa meldete.

Vor allem Berlusconi hatte von dem Gesetz profitiert. Es hatte ihm 2006 ein Berufungsverfahren in einem Korruptionsprozess erspart, denn die Staatsanwaltschaft durfte nach der Regelung nicht gegen den Freispruch aus erster Instanz in Berufung gehen.

Von Pecorella eingebracht

Italiens Staatspräsident hatte es zunächst aus verfassungsrechtlichen Bedenken abgelehnt, seine Unterschrift unter das Gesetz zu setzen. Die Vorlage passierte jedoch ein zweites Mal das Parlament, so dass der Präsident keine Einspruchsmöglichkeit mehr hatte.

Das Gesetz war von dem Forza-Italia-Abgeordneten Gaetano Pecorella eingebracht worden, der zugleich Berlusconis Anwalt war. Berlusconis wurde während seiner Regierungszeit mehrmals vorgeworfen, sich und seinen Freunden Gesetze auf den Leib zu schneidern.

(ht/sda)

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