Berner Gericht korrigierte Rey-Urteil nach oben

publiziert: Montag, 29. Apr 2002 / 10:54 Uhr / aktualisiert: Montag, 29. Apr 2002 / 14:21 Uhr

Bern - Gemäss den Vorgaben des Bundesgerichts hat das Berner Obergericht das Urteil gegen Werner K. Rey betreffend Berner Kantonalbank neu beurteilt. Die Strafe wird von vier auf viereinviertel Jahre unbedingt angehoben.

Das Bundesgericht hatte im Dezember 2001 die Beschwerden der Verteidigung Werner K. Reys abgewiesen. Die Appellation der Staatsanwaltschaft hingegen hatte es insofern gutgeheissen, dass betreffend dem Börsengang der "Inspectorate" zum Nachtteil der Berner Kantonalbank (BEKB) ein vollendeter und nicht ein versuchter Betrug vorliege.

Die Lausanner Richter waren der Ansicht, dass die BEKB wegen der durch Rey vorgenommenen Manipulation der Inspectorate-Erfolgsrechnung Schaden erlitten hatte.

Der Kassationshof korrigierte nun diesen Punkt ihres Urteils, wie das Obergericht am Montag in einem Communiqué mitteilte. Dem vom vier auf viereinviertel Jahre erhöhten Schuldspruch werden die 1545 Tage Auslieferungs-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft abgezogen.

Rey wurde bereits nach der ersten Verhandlung vor dem Kassationshof im Juni 2000 auf freien Fuss gesetzt. Und dabei bleibt es. "Rey hat seine Strafe praktisch abgesessen, es bleibt nur eine Differenz von wenigen Tagen", sagte Hansjürg Steiner, Präsident des Kassationshofs, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

Zur Korrektur kam es, da die Angelegenheit "Inspectorate", obwohl im April 1986 begangen, als nicht verjährt gilt. Dies, weil die Verjährung nach neuester Rechtssprechung während des Verfahrens vor Bundesgericht ruht.

Rey wurde schuldig erklärt wegen Betrug in Sachen Inspectorate, Urkundenfälschung in Sachen Omni Holding AG sowie wegen mehrfachem betrügerischem Konkurs.

(bb/sda)

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