Schweizer Antrag zum Wolfsschutz abgelehnt

Berner Konvention will den Wolfsschutz nicht lockern

publiziert: Freitag, 30. Nov 2012 / 16:54 Uhr / aktualisiert: Freitag, 30. Nov 2012 / 17:20 Uhr
Im Jahr 2011 war Jean-René Fournier wegen Verletzung des Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel zu einer bedingten Strafe verurteilt worden.
Im Jahr 2011 war Jean-René Fournier wegen Verletzung des Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel zu einer bedingten Strafe verurteilt worden.

Bern - Der Ständige Ausschuss der Berner Konvention hat am Freitag an ihrer Sitzung den Antrag der Schweiz abgelehnt Artikel 22 zu ändern. Mit der Änderung sollten Wölfe weniger streng geschützt werden als das Abkommen vorsieht.

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Der frühere Walliser CVP-Regierungsrat und heutige Ständerat Jean-René Fournier hatte im Jahr 2010 eine Motion zum Abschuss von Wölfen eingereicht, die vom Parlament überwiesen wurde. Der Bundesrat musste sich deshalb gegen seinen Willen für eine Änderung der Berner Konvention einsetzen.

Bei einer Ablehnung der Änderung verlangt die Motion, die Konvention zu kündigen und bei einem erneuten Beitritt zweckmässige Vorbehalte zu formulieren.

Sobald das offizielle Schreiben der Berner Konvention vorliege, werde das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) an die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates UREK-S gelangen, um das weitere Vorgehen festzulegen, teilte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) am Freitag mit.

Fournier hatte als Regierungsrat 2006 den Abschuss eines Wolfes genehmigt und einer Einsprache vorab die aufschiebende Wirkung entzogen. Im Jahr 2011 war Fournier deshalb wegen Verletzung des Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel zu einer bedingten Strafe verurteilt worden.

Neue Schweizer Schutzgebiete

Neu hat der Ausschuss 37 Schweizer Gebiete ins europäische Schutzgebietsnetzwerk Smaragd aufgenommen. Der Ausschuss habe die Gebiete an ihrer jährlichen Sitzung vom Freitag in Strassburg offiziell anerkannt, teilten das Bundesamt für Umwelt (BAFU), SVS/BirdLife Schweiz und Pro Natura mit.

Ein Lebensraum, eine Pflanzen- oder Tierart können in einem Land durchaus häufig vorkommen, in ganz Europa aber sehr rar sein. Darum hatte der Europarat im Rahmen der Berner Konvention 1996 das Smaragd-Netzwerk initiiert. Die darin erfassten Biotope und Arten gelten europaweit als schützens- und erhaltenswert.

In der Schweiz wurden zunächst rund 100 Gebiete bezeichnet, welche die Smaragd-Kriterien erfüllen. Aus ihnen meldete das BAFU im Jahr 2009 37 Gebiete zur Aufnahme an. Diese wurden nun offiziell anerkannt. Es seien die ersten Smaragd-Gebiete in Europa überhaupt, heisst es in der BAFU-Mitteilung.

Die Gebiete sind grösstenteils bereits durch Bundesinventare geschützt und umfassen in der Regel mehrere, durch die Berner Konvention für das Smaragd-Netz aufgelistete Lebensräume und Arten.

Aufgrund des Entscheids können nun die bereits ergriffenen Schutz- und Erhaltungsmassnahmen verstärkt und besser auf diese Schutzziele ausgerichtet werden.

Erster Schritt

Damit mache die Schweiz einen ersten Schritt zur Umsetzung ihrer Verpflichtungen aus der Berner Konvention, teilten SVS/BirdLife Schweiz und Pro Natura mit. Diesem Schritt müssten aber nun weitere folgen. Mit den am Freitag anerkannten Gebieten seien erst drei Arten ausreichend abgedeckt.

SVS/BirdLife Schweiz fordert zudem Smaragd-Gebiete für Vögel. Die meisten wichtigen Vogelgebiete seien in den Gebietsvorschlägen noch nicht berücksichtigt.

Die Schweiz hat sich verpflichtet, die Biodiversitätsziele 2020 umzusetzen. Dazu gehört auch, ein repräsentatives Netz von 17 Prozent der Fläche als Schutzgebiete auszuweisen und dafür zu sorgen, dass deren Lebensräume in gutem Zustand erhalten bleiben.

(asu/sda)

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