Berufungsprozess von KBV-Verantwortlichen

publiziert: Montag, 8. Nov 2010 / 23:30 Uhr
Die Staatsanwaltschaft fordert deutliche Straferhöhungen.
Die Staatsanwaltschaft fordert deutliche Straferhöhungen.

Zürich - Am Montag hat vor dem Zürcher Obergericht der mehrtägige Berufungsprozess gegen ehemalige Chefs der Winterthurer Krankenkasse KBV begonnen. Die Staatsanwaltschaft forderte deutlich höhere Strafen für alle Angeklagten.

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Den vier Hauptangeklagten - zwei davon sind nicht geständig - wird vorgeworfen, zwischen 2000 und 2002 über 27,5 Millionen Franken ertrogen zu haben. Laut Anklage hatten sie die Namen von mehr als 2000 Versicherten erfunden. Darauf kassierten sie aus dem Risikoausgleichsfonds der Krankenversicherer (KVG) regelmässig hohe Geldbeträge ein.

9,5 Millionen Franken zweigten sie für private Zwecke ab. Als der Schwindel im Juni 2004 aufflog, brach die KBV mit ihren über 60'000 Versicherten zusammen.

Am ersten Verhandlungstag am Obergericht wurde rasch klar, dass sich die Fronten seit dem Urteil des Winterthurer Bezirksgerichts vom Oktober 2008 nur wenig verändert haben. So verlangten die beiden nicht geständigen Ex-Manager erneut einen Freispruch und wiesen jegliche strafrechtliche Verantwortung von sich.

Der Verteidiger des ehemaligen Finanzchefs strebt eine Strafsenkung von drei auf zwei Jahre an. Einer der Verteidiger stellte gar einen Antrag auf Rückweisung der Anklage.

Deutliche Strafverschärfung beantragt

Die Staatsanwaltschaft verlangt hingegen weiterhin volle Schuldsprüche und fordert gar deutliche Straferhöhungen auf je sechs Jahre für die zwei nicht geständigen Angeklagten. Die geständigen Ex-Geschäftsleitungsmitglieder sollen für vier beziehungsweise dreieinhalb Jahre hinter Gitter. Das Urteil des Obergerichts wird am Freitag erwartet.

Das Bezirksgericht Winterthur hatte in erster Instanz den langjährigen KBV-Geschäftsleiter zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb, den Marketingchef zu einer Strafe von vier Jahren verurteilt.

Besser kamen die zwei geständigen Topkadermitglieder davon: Der geständige Finanzchef erhielt eine teilbedingte Strafe von drei Jahren, während das vierte Geschäftsleitungsmitglied mit zwei Jahren bedingt bestraft wurde.

(fest/sda)

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