Beschäftigte der Aufsichtsbehörde privatrechtlich angestellt

publiziert: Mittwoch, 7. Mrz 2007 / 14:52 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 7. Mrz 2007 / 22:25 Uhr

Bern - Die Beschäftigten der Finanzmarktaufsicht (FINMA) werden nun doch öffentlichrechtlich angestellt. Mit einem Rückkommensantrag kehrte Hans Kaufmann (SVP/ZH) am Nachmittag den Entscheid der grossen Kammer vom Morgen um.

Fulvio Pelli führte die Minderheit im Rat an.
Fulvio Pelli führte die Minderheit im Rat an.
Kaufmann sagte, er habe etwas durcheinander gebracht. Das habe dann seine Parteikollegen «in die falsche Richtung geführt». Die zweite Abstimmung fiel mit 91 zu 42 Stimmen für die Kommissionsmehrheit aus.

Am Morgen hatte sich der Rat einer Minderheit von FDP-Präsident Fulvio Pelli (TI) und damit dem Bundesrat angeschlossen und für eine privatrechtliche Anstellung votiert. Kaufmann hatte sich aus Kostengründen auf die Mehrheitsseite geschlagen. Nur so könne eine Kosten- bzw. Lohnexplosion verhindert werden, nachdem der Rat die Budgethoheit aus der Hand gegeben habe.

Bei der Fortsetzung der Detailberatung am Nachmittag folgte die Grosse Kammer ihrer Kommission durchgehend. Linke und grüne Anträge, die eine von 7 auf 15 Jahre verlängerte Verjährungsfrist für die Einziehung unrechtmässiger Gewinne und die Strafverfolgung bei Verstössen gegen das Aufsichtsrecht verlangt hatten, scheiterten. Das wäre systemfremd, da das Strafgesetzbuch für die entsprechenden Delikte 7 Jahre vorsehe, hiess es.

Verweigerung der Akteneinsicht

Weiter soll die FINMA die Herausgabe von Akten an andere Behörden unter bestimmten Bedinungen verweigern können. Die Grünen und die SP wollten die Verweigerung verhindern, wenn dadurch die Strafverfolgung beeinträchtigt würde. Der Rat lehnte das mit 79 zu 56 Stimmen ab.

Leistet die FINMA Rechtshilfe ans Ausland, muss das entsprechende Vergehen sowohl in der Schweiz als auch im Antragsland strafbar sein.

(bert/sda)

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