Wahlmaterial zu spät erhalten

Beschwerde gegen Ständeratswahl vom Tisch

publiziert: Montag, 19. Sep 2011 / 12:06 Uhr
Wahlmaterial traf zu spät ein: Die Kläger sind vor dem Bundesgericht.
Wahlmaterial traf zu spät ein: Die Kläger sind vor dem Bundesgericht.

Bern - Eine der beiden Beschwerden im Zusammenhang mit der zweiten Runde zur bernischen Ständerats-Ersatzwahl im vergangenen März ist vom Tisch. Weil der Rekurrent den Kostenvorschuss nicht bezahlt hat, ist das Bundesgericht auf seine Eingabe gar nicht eingetreten.

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Die Stichwahl vom 6. März gewann SVP-Nationalrat Adrian Amstutz knapp vor SP-Nationalrätin Ursula Wyss. Nach der Wahl hatten zwei Stimmbürger vor dem Berner Verwaltungsgericht geltend gemacht, das Wahlmaterial für den zweiten Wahlgang zu spät erhalten zu haben.

Das Verwaltungsgericht beschied ihnen Anfang Mai, wegen der im bernischen Recht verankerten knappen Fristen müssten sie bei Stichwahlen mit der späten Material-Zustellung leben. Die beiden Personen, eine von ihnen ein Auslandschweizer, gelangten dagegen ans Bundesgericht.

Die Richter in Lausanne sind auf eine Beschwerde nun gar nicht erst eingetreten, weil der verlangte Kostenvorschuss von 1000 Franken nicht geleistet wurde. Offen ist, ob das Bundesgericht über die zweite Beschwerde noch vor den landesweiten Nationalrats- und Ständeratswahlen im Herbst entscheiden wird.

 

(fkl/sda)

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