Beschwerde von Jörg Schneider abgewiesen

publiziert: Dienstag, 6. Feb 2007 / 16:25 Uhr

Bern - Medien dürfen darüber berichten, wenn ein bekannter Ensembleleiter und Schauspieler wie Jörg Schneider einen wegen Kindsmissbrauch angeklagten Bühnentechniker weiter beschäftigt. Der Presserat wies eine Beschwerde Schneiders gegen den «SonntagsBlick» ab.

Die Prominenz von Schneider hebe den Fall in den öffentlichen Raum, so der Presserat.
Die Prominenz von Schneider hebe den Fall in den öffentlichen Raum, so der Presserat.
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«Jörg Schneider: Mit Kinderschänder auf Tournee» hatte die Zeitung am 11. Juni 2006 getitelt. Diese Schlagzeile und der Bericht dazu stiessen Schneider sauer auf, obwohl er seine Sicht der Dinge in einem separaten Interview darstellen konnte.

Schneider klagte beim Presserat auf Verletzung der Privatsphäre und wegen nicht gerechtfertigten Anschuldigungen. Der Presserat wies diese Anschuldigungen in seinem am Dienstag veröffentlichten Urteil ab.

«Privatsphäre nicht verletzt»

Ausnahmsweise dürfe über einen solchen Fall berichtet werden, befand der Presserat. Dies vor allem deshalb, weil im Artikel die Reaktion des vor allem bei Kindern beliebten Schauspielers thematisiert wurde, den Mann trotz den Vorwürfen weiter zu beschäftigen zu wollen.

Die Privatsphäre von Schneider werde durch den Bericht ebenso wenig verletzt wie jene des betroffenen Bühnenarbeiters. Dieser sei aufgrund des Artikels über sein näheres und berufliches Umfeld hinaus kaum erkennbar.

«Arbeitgeber-Reaktion von Interesse»

In Medien werde regelmässig über Fälle von sexuellen Übergriffen berichtet. Häufig interessiere dabei die Reaktion des Arbeitgebers, stellte der Presserat weiter fest.

Im Falle des Bühnentechnikers fehle zwar der unmittelbare Bezug der Tat des Arbeitnehmers zum Arbeitsverhältnis. Die Prominenz des Arbeitgebers und dessen Stellung im Schweizer Kinderschau- und Hörspiel hebe den Fall aber aus der Privatsphäre hinaus in den öffentlichen Raum.

(ht/sda)

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