Besserer Schutz für Unfallopfer im Ausland verzögert sich

publiziert: Freitag, 24. Jan 2003 / 11:12 Uhr

Bern - Die Opfer von Strassenunfällen in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind seit dem 1. Februar besser geschützt. Bevor die Schweiz diese europäischen Richtlinien jedoch anwenden kann, muss sie gegenseitige Verträge durchsetzen.

Besserer Schutz nach Unfällen im EWR-Raum.
Besserer Schutz nach Unfällen im EWR-Raum.
Wer im europäischen Ausland Opfer eines Verkehrsunfalls wird, kann künftig seine Ansprüche im Inland geltend machen. Im Herbst 2002 hatten die Eidgenössischen Räte das Schweizer Gesetz den europäischen Richtlinien angepasst. Diese sind am 20. Januar in Kraft getreten.

Opfer von Verkehrsunfällen, die in einem Land des europäischen Wirtschaftsraums passieren, müssen sich nicht mehr mit den ausländischen Versicherern auseinandersetzen. Sie können ihre Schadenersatzforderung beim Nationalen Versicherungsbüro Schweiz deponieren.

Ein Schadenbeurteilungsbeauftragter, den die Versicherung entsprechend der so genannten Besucherschutz-Richtlinie der EU in der Schweiz benannt hat, muss innert dreier Monate den Anspruch erfüllen oder eine substanzielle Stellungnahme abgeben.

Tut er dies nicht oder hat die ausländische Versicherung keinen Schadenbeurteilungsbeauftragten bestimmt, kann das Opfer die Entschädigungsstelle des Nationalen Garantiefonds anrufen.

Einen Haken hat die Sache jedoch: Voll wirksam werden die Gesetzesänderungen nur, wenn die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) die Richtlinie auch gegenüber der Schweiz anwenden. Dies ist das grosse Problem dieser Revision, sagt Jeannette Soltermann, Juristin beim Bundesamt für Strassen (Astra).

Die Schweiz verhandelt momentan immer noch mit den Ländern des europäischen Wirtschaftsraums. Bis jetzt wurden jedoch noch keine konkreten Fortschritte erzielt - ausgenommen von einigen Erfolgen mit den Ländern Österreich und Deutschland.

Mit diesen beiden Ländern sei man auf gutem Weg, was die Organisation der Information und die Vertretung der ausländischen Versicherer angehe. Weniger gut laufe es bei der Organisation der Entschädigung, sagt Soltermann. Es sei unmöglich, zu sagen, ob die Verhandlungen zu einem Erfolg führen.

(bert/sda)

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