Betäubungsmittelgesetz bereinigt

publiziert: Mittwoch, 19. Mrz 2008 / 10:10 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 19. Mrz 2008 / 16:23 Uhr

Bern - Die eidgenössischen Räte sind sich bei der Revision des Betäubungsmittelgesetzes einig geworden. Der Ständerat hat letzte Differenzen ausgeräumt. Damit ist die Vorlage, die nicht viel Neues bringt, bereit für die Schlussabstimmung.

Die Liberalisierung des Cannabiskonsums wurde aus dem Gesetz ausgeklammert.
Die Liberalisierung des Cannabiskonsums wurde aus dem Gesetz ausgeklammert.
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Gesetzlich verankert wurde die heutige Drogenpolitik des Bundes mit den vier Säulen Prävention, Therapie, Überlebenshilfe und Repression.

Dazu gehört auch die Heroinverschreibung an Schwerstsüchtige, der das Volk 1999 zugestimmt hatte.

Kiffen bleibt verboten

Das Kiffen, an dessen Legalisierung die umfassende Gesetzesrevision 2004 gescheitert war, bleibt verboten.

Der Drogenhanf darf aber wie andere Substanzen für medizinische und wissenschaftliche Zwecke verwendet werden.

Auch das Heroin ist für die medizinisch-indizierte Abgabe an Nichtsüchtige zugelassen, etwa wenn Patienten in der Palliativpflege Morphium nicht vertragen.

Die solcherart medizinisch verwendeten Drogen fallen unter das Heilmittelgesetz.

Initative wird Klarheit bringen

Die kleine Kammer liess sich ausserdem darauf ein, die Förderung der Abstinenz im Gesetz der medizinischen Verwendung von Betäubungsmitteln voranzustellen. Dieser Punkt sei eher symbolischer Natur, hielt Kommissionssprecher Hans Altherr (FDP/AR) fest.

Über die aus dem Gesetz ausgeklammerte Liberalisierung des Cannabiskonsums wird das Volk im Zusammenhang mit der Hanf-Initiative befinden können.

Die Initianten verlangen, dass der Besitz, Erwerb und Anbau von Drogen-Hanf für den Eigenbedarf erlaubt ist. Die eidgenössischen Räte empfehlen die Initiative zur Ablehnung.

(rr/sda)

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