Bezirksgericht Zürich verurteilt Zuhälter zu siebeneinhalb Jahren
publiziert: Montag, 27. Aug 2012 / 17:31 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 15. Jan 2013 / 11:39 Uhr

Zürich - Ein 41-jähriger Zuhälter-Chef aus Ungarn ist am Montag vom Bezirksgericht Zürich wegen Menschenhandels zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt worden. Sein 23-jähriger Sohn kassierte wegen Förderung der Prostitution dreieinhalb Jahre Freiheitsentzug.

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Der nicht geständige Vater und Chef eines Roma-Clans hatte im Prozess die Aussagen verweigert. Verurteilt wurde er wegen qualifizierten Menschenhandels, Förderung der Prostitution, sexueller Nötigung, mehrfacher Körperverletzung und Tätlichkeiten. Opfer waren drei Ungarinnen.

Zur Strafe von siebeneinhalb Jahren kommt eine unbedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 10 Franken sowie eine Busse von 300 Franken. Ferner wurde der Zuhälter-Chef verpflichtet, aus dem widerrechtlich erlangten Vermögensvorteil 88'000 Franken dem Kanton Zürich abzuliefern.

Den drei Opfern muss er Schmerzensgelder von 20'000, 10'000 und 5000 Franken zahlen. Über die Höhe der Schadenersatzforderungen wird später ein Zivilrichter entscheiden.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von elf Jahren verlangt. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Er hatte vergeblich versucht, die Glaubwürdigkeit der Opfer zu erschüttern.

Frauen auf den Strassenstich geschickt

Die Richter folgten bei der Beurteilung der Taten des Hauptbeschuldigten in weiten Teilen den Darstellungen der Staatsanwaltschaft. Zwischen Frühling 2009 und Juni 2010 «kaufte» der Ungare drei Landsfrauen und schickte sie im Zürcher Rotlicht-Milieu auf den Strassenstrich.

Der mehrfach vorbestrafte Zuhälter kassierte sämtliche Einnahmen und überwies rund 150'000 Franken nach Ungarn. Die Frauen schüchterte er mit Schlägen ein. An einer der Prostituierten verging er sich sexuell.

Sohn nicht des Menschenhandels schuldig

Der Sohn wurde vom Vorwurf des Menschenhandels freigesprochen. Verurteilt wurde er wegen der Förderung der Prostitution bei zwei Frauen sowie leichten Drogendelikten.

Die Anklage hatte eine Bestrafung mit sieben Jahren gefordert. Das Bezirksgericht kam auf ein Strafmass von dreieinhalb Jahren. Da er bereits 808 Tage verbüsst hat, könnte er demnächst freikommen.

(fest/sda)

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Und da...
es die Politik immer noch nicht fertigbrachte andere Staaten dazu anzuhalten ihre kriminellen Staatsbürger zurückzunehmen und auf eigene Kosten zu inhaftieren, muss auch hier nun zuerst wieder der CH-Steuerzahler einspringen.
Bleibt die Hoffnung, nach dem Absitzen der Strafe geht es direkt zum Flughafen. Diese Hoffnung bleibt aber erfahrungsgemäss sehr klein.
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    Und.......... .......... dennoch wird es immer kälter. Sa, 11.05.13 07:51
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