Aargauer Gemeinde wehrt sich gegen Zuzug

Bezüger von Sozialhilfe stellen Riniken vor Probleme

publiziert: Samstag, 9. Aug 2014 / 13:18 Uhr
Anstieg der Sozialhilfekosten «weit über dem Durchschnitt». (Symbolbild)
Anstieg der Sozialhilfekosten «weit über dem Durchschnitt». (Symbolbild)

Riniken AG - Die kleine Aargauer Gemeinde Riniken bei Brugg hat Liegenschaftsbesitzer aufgefordert, Wohnungen nicht an zuziehende Sozialhilfebezüger zu vermieten. Die Gemeinde will das als Hilfeschrei verstanden wissen: Die Sozialhilfekosten stiegen in zwei Jahren um 300 Prozent.

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«Wir haben den Liegenschaftsbesitzern einen Brief geschrieben», sagte Gemeindeammann Ulrich Müller am Samstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Er bestätigte einen entsprechenden Bericht von beobachter.ch.

Es gehe darum, die Besitzer in die Pflicht zu nehmen. Man könne diese selbstverständlich zu nichts zwingen. «Wir wollen uns auch nicht vor der Sozialhilfe drücken», hielt Müller fest. Im Aargau sind die Gemeinden für die Prüfung und Ausrichtung der öffentlichen Sozialhilfe zuständig.

Das 1500-Seelen-Dorf verzeichnete laut Müller einen «weit überdurchschnittlichen Anstieg» der Sozialhilfekosten. Die Kosten stiegen innerhalb von zwei Jahren um 300 Prozent. Vor allem zuziehende Sozialhilfebezüger hätten zum Anstieg geführt.

Für dieses Jahr rechnet die ländliche Gemeinde mit Ausgaben von rund 250'000 Franken - dies bei Steuereinnahmen von 3,6 Millionen Franken. Eine Steuererhöhung für 2014 hatten die Stimmberechtigten abgelehnt. Riniken wirbt mit diesem Slogan für sich: «Die etwas andere Ecke im Aargau.»

Druck auf Besitzer und Kritik

In einem Punkt hat die Gemeinde den Druck auf die Vermieter bereits erhöht. Sie überweist die Wohnungsmieten nicht mehr direkt den Besitzern, sondern den Sozialhilfeempfängern. Damit steigt das Risiko für die Vermieter. In Riniken stehen Wohnblöcke, die vor vierzig und fünfzig Jahren errichtet wurden.

Die Gemeinde forderte die Liegenschaftsbesitzer auch auf, von neuen Mietern genauere Informationen zu verlangen, etwa einen Auszug des Betreibungsregisters oder eine Bestätigung des Arbeitgebers. Vermieter sollen sogar am früheren Wohnort beim Sozialamt Auskünfte verlangen. Diese Angaben unterstehen jedoch dem Amtsgeheimnis.

Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) kritisierte laut Bericht von beobachter.ch das Vorgehen der Gemeinde. Es verletze die in der Bundesverfassung garantierte Niederlassungsfreiheit. Diese gelte uneingeschränkt auch für unterstützte Personen.

Riniken ist kein Einzelfall

Die Gemeinde Riniken dürfte mit ihrem Vorgehen jedoch kein Einzelfall sei. Er wisse allein im Bezirk Brugg von zwei anderen Gemeinden, sagte Müller. Auch wenn Riniken nun als «Bölimann» hingestellt werde, so hoffe er, ein allgemeines Problem aufzeigen zu können.

Bei den Sozialhilfekosten gebe es eine Ungleichverteilung zwischen den Gemeinden. Der Ausgleich der Kosten funktioniere hier nicht. Die Politik sei gefordert, sagte Müller.

(bert/sda)

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