Bilaterale gelten ab 1. Juni - Debatte geht weiter

publiziert: Montag, 20. Mai 2002 / 08:23 Uhr

Brüssel - Die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU treten am 1. Juni in Kraft. Die Schweiz macht damit einen Schritt der Annäherung an die EU, die EU-Beziehungen bleiben aber auf der Tagesordnung.

Sieben Verträge treten zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) in Kraft. Diese betreffen die Bereiche Freizügigkeit im Personenverkehr, Landverkehr, Luftverkehr, Landwirtschaft, öffentliches Beschaffungswesen, technische Handelshemmnisse und Forschung.

Arbeitsmärkte

Die gewichtigsten sind das Freizügigkeitsabkommen sowie die Abkommen über den Land- und Luftverkehr. Sie stellten in den vorausgegangenen Verhandlungen die Schlüsselbereiche dar, und ihre Auswirkungen werden für die breite Bevölkerung in der Schweiz am ehesten sichtbar sein.

Das Freizügigkeitsabkommen öffnet schrittweise die Arbeitsmärkte für Schweizer und EU-Bürger im jeweils andern Gebiet. Während der ersten zwei Jahre können beide Seiten die Bevorzugung einheimischer Arbeitskräfte beibehalten; die Schweiz tut dies vorläufig, in der EU dürfte von Land zu Land unterschiedlich entschieden werden.

40-Tonnen-Transit

Im Landverkehr erhöht die Schweiz stufenweise die Kontingente für 40-Tonnen-LKW aus der EU, bis 2005 die 40-Tonnen-Limite generell eingeführt wird. In Gegenzug wird die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) bis 2008 auf die Maximalhöhe von 325 Franken für den 300-Kilometer-Transit angehoben.

Insel im EWR

Gegenseitige Marktöffnung ist in den weiteren Abkommen zudem im Flugverkehr sowie bei öffentlichen Ausschreibungen bis auf Gemeindeebene vorgesehen. Liberalisiert wird der Handel mit Käse, Früchten, Gemüse und Fleischspezialitäten, gegenseitig anerkannt werden Produktezulassungen in der Chemie oder bei Messgeräten.

Entstanden sind die sieben Abkommen aus der Lage nach dem Nein des Schweizer Volks von 1992 zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR): Wirtschaftlichen Nachteilen aus der Insellage in dem ganz Westeuropa umfassenden Wirtschaftsraum sollte entgegen gewirkt werden, ohne aber Entscheidsbefugnisse nach Brüssel abzugeben.

Debatte geht weiter

Das Interesse an funktionierenden Wirtschaftsbeziehungen ist dabei beidseitig: Die EU ist für die Schweiz wichtigster, die Schweiz für die EU zweitwichtigster Handelspartner nach den USA. Mit den Regelungen in sieben wichtigen Wirtschaftssektoren hat es allerdings nicht sein Bewenden.

Das zeigen die neuen bilateralen Verhandlungen: Mit dem Finanzplatz betreffen sie einen weiteren Schlüsselsektor, und mit dem EU-Druck auf Übernahme von EU-Recht steht die Schweiz dabei faktisch erneut vor der Frage der Kompetenzenabgabe. Thema bleiben jedoch auch die bisherigen Verträge.

Neuer Entscheid 2009

Denn 2009 wird über die Verlängerung des Freizügigkeitsabkommens entschieden. In der Schweiz ist dabei ein Referendum möglich, und ein Nein wäre das Aus für das gesamte Vertragspaket. Schon jetzt neu ausgehandelt werden muss zudem das Forschungsabkommen: Es ist an das 5. EU-Forschungsrahmenprogramm gebunden, und das läuft 2002 aus.

(Edwin Meyer, sda /sda)

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