Fotografie Noch bis zum 16. Juni in der Galerie BelleVue Basel Die Ausstellung im BelleVue/Basel präsentiert eine spannende fotografische Reise von den turbulenten 1970er-Jahren bis zur Gegenwart. Dabei bilden Fotografien aus dem Erbe von Kurt Graf/fotolib Basel den Ausgangspunkt. mehr lesen
Bildung, Forschung und Innovation
Bildungsausgaben sollen jährlich um zwei Prozent wachsen
publiziert: Donnerstag, 25. Feb 2016 / 09:38 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 25. Feb 2016 / 14:16 Uhr
Die Ausgaben für das BFI sollen jährlich um 2 Prozent wachsen. (Symbolbild)
Bern - Der Bundesrat will die Bildung, Forschung und Innovation (BFI) in den nächsten vier Jahren mit rund 26 Milliarden Franken fördern. Die Ausgaben sollen jährlich um 2 Prozent wachsen. Das ist weniger als in der letzten Periode.
Auch die Bildungs- und Forschungsausgaben sind von den Sparmassnahmen betroffen, allerdings weniger stark als andere Bereiche. Die 26 Milliarden seien bestens investiertes Geld, sagte Johann Schneider-Ammann am Donnerstag vor den Medien in Bern. "Wir haben keine Rohstoffe ausser der grauen Masse."
Ein besonderes Gewicht erhält die Forschungs- und Innovationsförderung: Die Mittel für den Schweizerischen Nationalfonds und für die Kommission für Technologie und Innovation sollen jährlich um 2,9 Prozent wachsen. Ein unterdurchschnittliches Wachstum von 1,5 und 1,8 Prozent ist für die ETH, die Universitäten und die Fachhochschulen vorgesehen.
10 Milliarden für die ETH
Am meisten Mittel stehen mit 10,178 Milliarden Franken für den ETH-Bereich zur Verfügung. Universitäten und Fachhochschulen sollen Investitionsbeiträge im Umfang von 5,285 Milliarden Franken erhalten. Hinzukommen 225 Millionen projektgebundene Beiträge.
Für den Schweizerischen Nationalfonds sind 4,151 Milliarden vorgesehen, für die Berufsbildung 3,632 Milliarden und für die Kommission für Technologie und Innovation 806 Millionen Franken.
Unis beantragten mehr
Mit Kürzungen rechnet Schneider-Ammann nicht. Das Stabilisierungsprogramm sei bereits berücksichtigt, sagte er, und politisch sei unbestritten, dass in Bildung und Forschung investiert werden müsse.
Die kantonalen Universitäten und Fachhochschulen erhalten indes weniger als sie beantragt hatten. Sie rechneten mit einer jährlichen Wachstumsrate von rund 3,5 Prozent. Die kritische Überprüfung der Anträge, die Finanzplanung des Bundes und die Prioritätensetzung hätten es nicht zugelassen, den Anträgen gänzlich zu folgen, schreibt der Bundesrat.
Wissenschaftlichen Nachwuchs fördern
In der Botschaft ans Parlament definiert die Regierung vier Förderschwerpunkte: Die höhere Berufsbildung, der wissenschaftliche Nachwuchs, die Humanmedizin und die Innovation.
Die höhere Berufsbildung soll dank neuen Regeln zur Finanzierung von Vorbereitungskursen für eidgenössische Prüfungen gestärkt werden. Bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses gehe es darum, Karriereperspektiven zu schaffen, sagte Schneider-Ammann. Die Hochschulen sollen bei der Anpassung der Laufbahnstrukturen unterstützt werden.
Höhere Studiengebühren für Ausländer
Mit der BFI-Botschaft beantragt der Bundesrat dem Parlament nicht nur Kredite, sondern auch Gesetzesänderungen. Bei der Anpassung des ETH-Gesetzes geht es unter anderem um Studiengebühren. Neu soll der ETH-Rat beschliessen können, von ausländischen Studierenden höhere Studiengebühren zu verlangen. Die Gebühren dürfen höchstens dreimal so hoch sein wie jene für Schweizer Studierende.
Betroffen wären Studierende, die keinen Wohnsitz in der Schweiz haben oder den Wohnsitz wegen des Studiums in die Schweiz verlegt haben. Diese Lösung sei mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbar, hält der Bundesrat fest. Mit der Änderung erfüllt er einen Auftrag des Parlaments. Dieses wollte allerdings den Steuersitz der Eltern als Kriterium festlegen - aus Sicht des Bundesrates ein untaugliches Kriterium.
Zulassungsbeschränkung ab Beginn
Neben höheren Studiengebühren sind neue Zulassungsbeschränkungen für Ausländerinnen und Ausländer vorgesehen. Bei Kapazitätsengpässen sollen solche Beschränkungen bereits ab dem ersten Semester möglich sein. Heute besteht die Möglichkeit nur für höhere Semester. Entscheiden könnte der ETH-Rat auf Antrag der betroffenen ETH.
In der Vernehmlassung waren die geplanten Änderungen mehrheitlich auf Zustimmung gestossen. Die ETH Zürich und Lausanne hatten sich allerdings gegen höhere Studiengebühren für Ausländerinnen und Ausländer gestellt.
Kompensationskredit möglich
Nicht Teil der BFI-Botschaft ist die Teilnahme der Schweiz an den EU-Rahmenprogrammen für Bildung (Erasmus+) und Forschung (Horizon 2020). Das Parlament hat dem entsprechenden separaten Kredit bereits zugestimmt.
Seit der Zustimmung zur Masseneinwanderungsinitiative ist die Schweiz bei Horizon nicht mehr voll assoziiert. Sollte keine Lösung mit der EU gefunden werden, könnte ein Kompensationskredit nötig werden, sagte Staatssekretär Mauro Dell'Ambrogio.
Unter dem OECD-Durchschnitt
Im internationalen Vergleich gibt die Schweiz nicht besonders viel Geld für Bildung aus: Der Anteil der Bildungsausgaben am Bruttoinlandprodukt (BIP) beträgt 4,8 Prozent. Damit liegt die Schweiz unter dem OECD-Durchschnitt.
Dell'Ambrogio und Schneider-Ammann relativierten den Befund aber. Der BIP-Anteil sei nicht allein massgebend. Pro Studentin und Student gebe die Schweiz mehr aus als andere Länder, hier liege sie an der Spitze.
Ein besonderes Gewicht erhält die Forschungs- und Innovationsförderung: Die Mittel für den Schweizerischen Nationalfonds und für die Kommission für Technologie und Innovation sollen jährlich um 2,9 Prozent wachsen. Ein unterdurchschnittliches Wachstum von 1,5 und 1,8 Prozent ist für die ETH, die Universitäten und die Fachhochschulen vorgesehen.
10 Milliarden für die ETH
Am meisten Mittel stehen mit 10,178 Milliarden Franken für den ETH-Bereich zur Verfügung. Universitäten und Fachhochschulen sollen Investitionsbeiträge im Umfang von 5,285 Milliarden Franken erhalten. Hinzukommen 225 Millionen projektgebundene Beiträge.
Für den Schweizerischen Nationalfonds sind 4,151 Milliarden vorgesehen, für die Berufsbildung 3,632 Milliarden und für die Kommission für Technologie und Innovation 806 Millionen Franken.
Unis beantragten mehr
Mit Kürzungen rechnet Schneider-Ammann nicht. Das Stabilisierungsprogramm sei bereits berücksichtigt, sagte er, und politisch sei unbestritten, dass in Bildung und Forschung investiert werden müsse.
Die kantonalen Universitäten und Fachhochschulen erhalten indes weniger als sie beantragt hatten. Sie rechneten mit einer jährlichen Wachstumsrate von rund 3,5 Prozent. Die kritische Überprüfung der Anträge, die Finanzplanung des Bundes und die Prioritätensetzung hätten es nicht zugelassen, den Anträgen gänzlich zu folgen, schreibt der Bundesrat.
Wissenschaftlichen Nachwuchs fördern
In der Botschaft ans Parlament definiert die Regierung vier Förderschwerpunkte: Die höhere Berufsbildung, der wissenschaftliche Nachwuchs, die Humanmedizin und die Innovation.
Die höhere Berufsbildung soll dank neuen Regeln zur Finanzierung von Vorbereitungskursen für eidgenössische Prüfungen gestärkt werden. Bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses gehe es darum, Karriereperspektiven zu schaffen, sagte Schneider-Ammann. Die Hochschulen sollen bei der Anpassung der Laufbahnstrukturen unterstützt werden.
Höhere Studiengebühren für Ausländer
Mit der BFI-Botschaft beantragt der Bundesrat dem Parlament nicht nur Kredite, sondern auch Gesetzesänderungen. Bei der Anpassung des ETH-Gesetzes geht es unter anderem um Studiengebühren. Neu soll der ETH-Rat beschliessen können, von ausländischen Studierenden höhere Studiengebühren zu verlangen. Die Gebühren dürfen höchstens dreimal so hoch sein wie jene für Schweizer Studierende.
Betroffen wären Studierende, die keinen Wohnsitz in der Schweiz haben oder den Wohnsitz wegen des Studiums in die Schweiz verlegt haben. Diese Lösung sei mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbar, hält der Bundesrat fest. Mit der Änderung erfüllt er einen Auftrag des Parlaments. Dieses wollte allerdings den Steuersitz der Eltern als Kriterium festlegen - aus Sicht des Bundesrates ein untaugliches Kriterium.
Zulassungsbeschränkung ab Beginn
Neben höheren Studiengebühren sind neue Zulassungsbeschränkungen für Ausländerinnen und Ausländer vorgesehen. Bei Kapazitätsengpässen sollen solche Beschränkungen bereits ab dem ersten Semester möglich sein. Heute besteht die Möglichkeit nur für höhere Semester. Entscheiden könnte der ETH-Rat auf Antrag der betroffenen ETH.
In der Vernehmlassung waren die geplanten Änderungen mehrheitlich auf Zustimmung gestossen. Die ETH Zürich und Lausanne hatten sich allerdings gegen höhere Studiengebühren für Ausländerinnen und Ausländer gestellt.
Kompensationskredit möglich
Nicht Teil der BFI-Botschaft ist die Teilnahme der Schweiz an den EU-Rahmenprogrammen für Bildung (Erasmus+) und Forschung (Horizon 2020). Das Parlament hat dem entsprechenden separaten Kredit bereits zugestimmt.
Seit der Zustimmung zur Masseneinwanderungsinitiative ist die Schweiz bei Horizon nicht mehr voll assoziiert. Sollte keine Lösung mit der EU gefunden werden, könnte ein Kompensationskredit nötig werden, sagte Staatssekretär Mauro Dell'Ambrogio.
Unter dem OECD-Durchschnitt
Im internationalen Vergleich gibt die Schweiz nicht besonders viel Geld für Bildung aus: Der Anteil der Bildungsausgaben am Bruttoinlandprodukt (BIP) beträgt 4,8 Prozent. Damit liegt die Schweiz unter dem OECD-Durchschnitt.
Dell'Ambrogio und Schneider-Ammann relativierten den Befund aber. Der BIP-Anteil sei nicht allein massgebend. Pro Studentin und Student gebe die Schweiz mehr aus als andere Länder, hier liege sie an der Spitze.
(cam/sda)
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