Bischof Koch bezieht Stellung

publiziert: Montag, 31. Okt 2005 / 20:44 Uhr

Liestal - Bischof Kurt Koch hat an der Sondersynode der katholischen Landeskirche Baselland die Suspendierung des Priesters Franz Sabo verteidigt. Der Schritt zur Versöhnung, den er gemacht habe, sei nicht angenommen worden, sagte der Bischof von Basel.

Bischof Koch verteidigte die Suspendierung von Priester Sabo.
Bischof Koch verteidigte die Suspendierung von Priester Sabo.
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Der Schritt zur Versöhnung, den er gemacht habe, sei nicht angenommen worden, sagte der Bischof von Basel. Provoziert von Vorwürfen des Kirchenratspräsidenten sprach Bischof Koch ungeplant vor der Sondersynode zum Fall Sabo. Er habe den Pfarradministrator nicht gekannt, bevor gegen diesen Pädophilie-Vorwürfe erhoben worden seien. Deshalb habe er diese Angelegenheit auch nicht heranziehen können, um Sabo als missliebig abservieren zu können, sagte der Bischof.

Kein Vertrauen, weitere Provokationen

Die Gespräche mit Röschenz seien deshalb so schwierig gewesen, weil keine Vertraulichkeit bestanden habe. Alles sei umgehend an die Medien weitergegeben worden. Vertrauen könne jedoch nicht entstehen, wenn die Vertraulichkeit fehle.

Für den Missio-Entzug seien immer neue Gründe hinzugekommen. Auch nach der bischöflichen Zustimmung zu einem Timeout sei es zu weiteren Provokationen von Sabo gekommen. Verschiedene Seelsorger hätten sich bei ihm über die Äusserungen Sabos beschwert, sagte der Bischof. Er nahm an der Sondersynode überraschend teil.

Keine rasche Lösung des Konflikts

Auszugsweise vorgestellt wurde an der Sondersynode ein von der Landeskirche in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten des Basler Rechtsprofessors Felix Hafner und des Kirchenrechtlers Urs Brosi aus Luzern. Den Weg für eine rasche Lösung des Konflikts zeigt es nicht auf, es ist vielmehr eine rechtliche Auslegeordnung.

Das Gutachten sieht zwar in der Weiterbeschäftigung eines Priesters, dem wie im Fall Sabo die Missio canonica entzogen worden war, einen Verstoss gegen die Landeskirchenverfassung. Kein Entlassungsgrund besteht für eine Kirchgemeinde allerdings dann, wenn der Missio-Entzug zu Unrecht erfolgte.

Insbesondere müsse der Bischof den Missio-Entzug ausreichend begründen, damit eine Kirchgemeinde einen Seelsorger überhaupt entlassen kann. Eine sofortige Entlassung trotz Missio-Entzug verbietet sich laut denn Gutachtern insbesondere dann, wenn dieser Schritt in der Kirche oder den Kirchgemeinden Spannungen auslöst.

Rechtliche Schritte mit direkten Auswirkungen auf den Fall Röschenz hatte die Synodersynode keine zu fällen.

(gg/sda)

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