Blutprobe ist auch zu Hause erlaubt

publiziert: Dienstag, 18. Mai 2004 / 12:37 Uhr

Lausanne - Auch wer sich bereits in den eigenen vier Wänden befindet, darf sich einer Blutprobe nicht widersetzen. Das Bundesgericht hat den zweimonatigen Ausweisentzug gegen einen Motorradfahrer aus dem Kanton Basel-Landschaft bestätigt.

My Home is not my Castle - Blutprobe ist dort erlaubt.
My Home is not my Castle - Blutprobe ist dort erlaubt.
Die Polizei war im September 2001 wegen eines Familienstreits ausgerückt. Sie traf den Hausherren in alkoholisiertem Zustand an. Da er zuvor mit dem Motorrad unterwegs gewesen war, ordnete der Untersuchungsrichter eine Blutprobe an. Der Betroffene widersetzte sich mit der Begründung, er habe erst zu Hause getrunken.

In der Folge wurde ihm der Fahrausweis wegen Verweigerung einer Blutprobe für zwei Monate entzogen. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde nun abgewiesen. Sein wiederholter Einwand, nicht unter Alkoholeinfluss gefahren zu sein, gehe an der Sache vorbei, hielt es fest.

Der Ausweisentzug sei angeordnet worden, weil er sich der Blutprobe widersetzt habe. Mit dieser hätte sich unter Berücksichtigung des zu Hause konsumierten Alkohols gerade erst klären lassen, ob er schon während der Fahrt angetrunken gewesen sei oder nicht.

Schliesslich sei auch die Dauer des Entzugs von zwei Monaten nicht zu beanstanden, da ihm der Ausweis bereits 1998 wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand habe entzogen werden müssen.

(fest/sda)

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