Brüssel unzufrieden mit Schweizer Vorschlägen

publiziert: Donnerstag, 9. Dez 2004 / 20:55 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 9. Dez 2004 / 21:51 Uhr

Brüssel - Die EU-Kommission ist nicht zufrieden mit den Schweizer Vorschlägen, wie der Kohäsionsbeitrag an die EU geregelt werden soll. Die EU hält an einem verbindlichen Vertrag über die Kompensationszahlungen fest.

Die Frage wer vom Schweizer Geldsegen profitieren wird, ist noch nicht gelöst.
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Auch nach mehrstündigen Verhandlungen zwischen der EU und der Schweiz in Brüssel bleiben die beiden Seiten auf ihren Positionen, besonders bei der Frage nach der Vereinbarungsform, wie ein EU-Diplomat gegenüber der Nachrichtenagentur sda sagte. Unser Brief hat die Situation nicht verändert, bedauerte er.

Zwei EU-Kommissarinnen, Benita Ferrero-Waldner und Danuta Hübner, hatten sich am Montag in einem Schreiben an die Schweizer Aussenministerin Micheline Calmy-Rey gewandt. Sie betonten darin, es brauche einen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag, um den Schweizer Beitrag an die EU-Kohäsion zu regeln.

Einigung ohne Vertrag einfacher?

Die Schweiz hatte am 19. Mai bei der politischen Einigung zu den Bilateralen einen Betrag von einer Milliarde Franken während fünf Jahren zugesagt. Bern betonte seither stets, ein Memorandum of Understanding genüge als lockerer Rahmen mit der EU. Eine Einigung ohne Staatsvertrag wäre einfacher umzusetzen, damit könnte auch ein mögliches Referendum umgangen werden.

In einem Communiqué hielt das Integrationsbüro fest, dass weiterhin Differenzen bestehen. Der Schweizer Staatssekretär Franz von Däniken, der gleichzeitig an einer Sitzung bei der NATO in Brüssel weilte, sagte, ein internationaler Vertrag kompliziere die Dinge unnötig.

Wenn die EU um jeden Preis insistiert, dann zieht das zwar unsere Bereitschaft nicht grundsätzlich in Zweifel. Es kann aber die Leistungen massiv verzögern, ergänzte er.

Richtige Form

Aus EU-Sicht ist der Unterstützungsbeitrag ein Element des im Mai getroffenen Globalkompromisses. Man müsse das also in die richtige Form bringen wie die anderen Teile der Einigung, konkret die Bilateralen II und die Personenfreizügigkeit, sagte der EU-Diplomat.

Ebenfalls noch nicht gelöst ist die Frage, wer vom Schweizer Geldsegen profitieren wird. Die EU-Kommission geht weiterhin von 13 Empfängerländern aus, die zehn neuen Mitglieder sowie Spanien, Portugal und Griechenland. Die Schweiz hingegen bekräftigte, dass nur die neuen Mitgliedstaaten in Frage kommen.

(bert/sda)

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