Brunners Immunität bleibt gewahrt

publiziert: Mittwoch, 10. Dez 2008 / 12:57 Uhr

Bern - Der Ständerat hat mit 24 zu 15 Stimmen gegen die Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Nationalrat und SVP-Präsident Toni Brunner gestimmt. Brunners mutmasslicher Amtsgeheimnisverstoss sei disziplinarisch zu ahnden.

Sollte sich Toni Brunner schuldig gemacht haben, müsse ihn das Büro des Nationalrats disziplinarisch belangen, sagt die Rechtskommission des Ständerates.
Sollte sich Toni Brunner schuldig gemacht haben, müsse ihn das Büro des Nationalrats disziplinarisch belangen, sagt die Rechtskommission des Ständerates.
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Damit stellt sich die kleine Kammer gegen den Nationalrat, welcher sich mit 114 zu 73 Stimmen für eine Aufhebung der Immunität ausgesprochen hatte. Das Geschäft geht an die Volksvertretung zurück.

Für die Rechtskommission des Ständerates sagte Hansruedi Stadler (CVP/UR), sein Gremium habe den Sachverhalt geprüft. Brunners mutmassliche Amtsgeheimnisverletzung wäre ein unentschuldbarer Verstoss gegen die Ratsvorschriften. Eine Kriminalisierung wäre dennoch unangemessen.

Sollte sich Brunner schuldig gemacht haben, müsse ihn das Büro des Nationalrats disziplinarisch belangen. Die Ahndung könne von einem Verweis bis zum Ausschluss aus einer Kommission für sechs Monate reichen.

Claude Janiak (SP/BL) opponierte, der Fall Brunners sei für eine disziplinarische Strafe zu gravierend, sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten. Als Mitglied der von der Indiskretionen betroffenen Subkommission habe er eine Zeit lang feststellen müssen, dass der Inhalt der Sitzungen anderntags in den Medien war. Seither würden viele Befragte dem Oberaufsichtsgremium keine Antwort mehr geben.

Der Fall dreht sich um die Frage, ob Brunner bei der Affäre rund um Christoph Blocher und den damaligen Bundesanwalt Valentin Roschacher eine Amtsgeheimnisverletzung begangen hat.

(fest/sda)

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