Zweitägige Verhandlung am 25. und 26. Februar

Bündner Polizeichef muss wegen Todesschuss vors Gericht

publiziert: Mittwoch, 9. Jan 2002 / 12:03 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 10. Jan 2002 / 02:07 Uhr

Chur - Der Bündner Polizeikommandant Markus Reinhardt muss sich Ende Februar vor dem Kantonsgericht Graubünden wegen vorsätzlicher Tötung verantworten. Der Kommandant hatte den Befehl für einen Todesschuss auf einen 22-jährigen Amokschützen gegeben.

Der Bündner Polizeikommandant Markus Reinhardt muss sich Ende Februar vor Gericht verantworten.
Der Bündner Polizeikommandant Markus Reinhardt muss sich Ende Februar vor Gericht verantworten.
Die zweitägige Gerichtsverhandlung ist auf den 25. und 26. Februar angesetzt, wie aus dem vom Kantonsgericht veröffentlichten Terminplan hervorgeht. Verteidigt wird Reinhardt vom renommierten Zürcher Anwalt Lorenz Erni. Die Anklage vertritt der frühere Zürcher Staatsanwalt Robert Akeret.

Eine erste Untersuchung wurde im Dezember 2000 von Akeret mit der Begründung eingestellt, der Todesschuss sei verhältnismässig und gerechtfertigt gewesen. Die Polizei habe aus einer Notwehrsituation heraus gehandelt, befand Akeret, der für diesen Fall als ausserordentlicher Staatsanwalt eingesetzt worden war.

Die Beschwerdekammer des Kantonsgerichtes hiess jedoch eine Eingabe der Familie des Getöteten gut und hob die entsprechende Einstellungsverfügung auf. Dadurch wurde der Weg frei für eine gerichtliche Beurteilung des Todesschusses. Der Tatbestand der vorsätzlichen Tötung wird gemäss Strafgesetzbuch mit Zuchthaus nicht unter fünf Jahren geahndet.

(sk/sda)

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