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Nicht eingebürgerte Türken dürfen in Baselland noch einmal hoffen
Bürgergemeinde Pratteln muss Einbürgerungsgesuche neu beurteilen
publiziert: Mittwoch, 29. Mrz 2000 / 15:00 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 29. Mrz 2000 / 16:00 Uhr
Liestal - Das Verwaltungsgericht des Kantons Baselland hat den Beschluss der Bürgergemeinde von Pratteln BL aufgehoben, sechs türkischen Staatsangehörigen die Einbürgerung zu verweigern. Der Beschluss verstosse gegen die Rechtsgleichheit.
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Es sei offensichtlich, dass den Einbürgerungswilligen nur wegen
ihrer Nationalität die Schweizer Staatsbürgerschaft nicht erteilt
worden sei, so die Richter am Mittwoch. Damit liege ein Verstoss
gegen das Gebot der Rechtsgleichheit und das Willkürverbot vor. Die
Prattler Bürgergemeinde muss nun die Gesuche neu beurteilen.
21 von 22 Gesuchen abgelehnt
1997 hatte die Prattler Bürgergemeindeversammlung über die Einbürgerungsgesuche von 22 türkischen Staatsangehörigen zu entscheiden. 21 dieser Gesuche wurden abgelehnt, ebenso wie die Gesuche von Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien. Dagegen wurden alle italienischen und spanischen Staatsangehörigen eingebürgert.
Gegen diesen Entscheid erhob ein Anwalt für sechs der türkischen Gesuchsteller Beschwerde bei der Baselbieter Regierung. Dort blitzte er aber ab: Der Regierungsrat vertrat die Ansicht, dass der Entscheid selbst nicht angefochten werden könne, da kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung bestehe.
Ungleiche Behandlung
Mehr Gehör fanden die Gesuchsteller nun beim Verwaltungsgericht: Es sei klar, dass die Einbürgerungswilligen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit ungleich behandelt worden seien, sagte der Referent des Verwaltungsgerichts.
Auch aus den Voten an der Gemeindeversammlung habe sich das Vorhandensein von Vorurteilen gegen Türken, Ex-Jugoslawen und Muslime ablesen lassen. Dazu sei auch das zeitliche Zusammenfallen mit dem Attentat von Luxor gekommen.
Parallelen zum Frauenstimmrecht
Auch ein Entscheid, der bei einer Volksversammlung getroffen werde, müsse rechtmässig sein, bekräftigte auch Gerichtspräsident Bruno Gutzwiller. Hier handle es sich um eine klare Verletzung der Verfassung. Er zog die Parallelen zum Frauenstimmrecht im Kanton Appenzell Innerrhoden, welches das Bundesgericht 1990 per Dekret eingeführt hatte.
Keine grundsätzlichen Mängel fand das Gericht dagegen in der Vorgehensweise der Bürgergemeinde Pratteln. So sei auch die Veröffentlichung der Fotos der Gesuchsteller im Gemeindeanzeiger wohl kaum diskriminierend, meint der Gerichtsreferent.
Diskutierte Einbürgerungspraxis
Das Diskussion um die Einbürgerungspraxis in der Schweiz ist in den letzten Wochen aufgrund des Volksentscheids von Emmen heftig aufgeflammt. In einer Volsabstimmung hatten die Emmener Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 12. März sämtliche Einbürgerungsgesuche von Menschen aus dem Balkan abgelehnt.
21 von 22 Gesuchen abgelehnt
1997 hatte die Prattler Bürgergemeindeversammlung über die Einbürgerungsgesuche von 22 türkischen Staatsangehörigen zu entscheiden. 21 dieser Gesuche wurden abgelehnt, ebenso wie die Gesuche von Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien. Dagegen wurden alle italienischen und spanischen Staatsangehörigen eingebürgert.
Gegen diesen Entscheid erhob ein Anwalt für sechs der türkischen Gesuchsteller Beschwerde bei der Baselbieter Regierung. Dort blitzte er aber ab: Der Regierungsrat vertrat die Ansicht, dass der Entscheid selbst nicht angefochten werden könne, da kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung bestehe.
Ungleiche Behandlung
Mehr Gehör fanden die Gesuchsteller nun beim Verwaltungsgericht: Es sei klar, dass die Einbürgerungswilligen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit ungleich behandelt worden seien, sagte der Referent des Verwaltungsgerichts.
Auch aus den Voten an der Gemeindeversammlung habe sich das Vorhandensein von Vorurteilen gegen Türken, Ex-Jugoslawen und Muslime ablesen lassen. Dazu sei auch das zeitliche Zusammenfallen mit dem Attentat von Luxor gekommen.
Parallelen zum Frauenstimmrecht
Auch ein Entscheid, der bei einer Volksversammlung getroffen werde, müsse rechtmässig sein, bekräftigte auch Gerichtspräsident Bruno Gutzwiller. Hier handle es sich um eine klare Verletzung der Verfassung. Er zog die Parallelen zum Frauenstimmrecht im Kanton Appenzell Innerrhoden, welches das Bundesgericht 1990 per Dekret eingeführt hatte.
Keine grundsätzlichen Mängel fand das Gericht dagegen in der Vorgehensweise der Bürgergemeinde Pratteln. So sei auch die Veröffentlichung der Fotos der Gesuchsteller im Gemeindeanzeiger wohl kaum diskriminierend, meint der Gerichtsreferent.
Diskutierte Einbürgerungspraxis
Das Diskussion um die Einbürgerungspraxis in der Schweiz ist in den letzten Wochen aufgrund des Volksentscheids von Emmen heftig aufgeflammt. In einer Volsabstimmung hatten die Emmener Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 12. März sämtliche Einbürgerungsgesuche von Menschen aus dem Balkan abgelehnt.
(sda)
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