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Bürgerliche gegen Behinderten-Konvention

publiziert: Freitag, 15. Apr 2011 / 09:46 Uhr
UNO-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderung.
UNO-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderung.

Bern - Die Ratifizierung der UNO-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderung wird von den Bürgerlichen abgelehnt. Die Betroffenen und die Linksparteien befürworten dagegen einen Beitritt, wie aus den Antworten zur entsprechenden Vernehmlassung hervorgeht.

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Die FDP und der Arbeitgeberverband lehnen einen Beitritt zur Behinderten-Konvention ab. Sie begründen dies unter anderem damit, dass das Abkommen ein Recht auf Arbeit vorsehe, das die Schweiz nicht kenne.

Auch die SVP lehnt die Unterzeichnung des UNO-Abkommens ab. Die Schweiz erfülle bereits im Wesentlichen die Vorgaben der Konvention. Zudem würde ein möglicher Beitritt zum Zusatzprotokoll dazu führen, dass die Schweiz richterliche Kompetenzen an einen Vertragsausschuss abgeben würde. Die CVP beteiligte sich nicht an der Vernehmlassung, die am Freitag zu Ende ging.

«Meilenstein»

Die Fachstelle Egalité Handicap und die Behinderten Selbsthilfe AGILE befürworten demgegenüber einen Beitritt zur Konvention. Das UNO-Abkommen sei für die rund 800'000 Menschen mit Behinderung in der Schweiz ein Meilenstein, erklärte AGILE.

Auch die SP und die Grünen sowie die Gewerkschaften und der Kaufmännische Verband Schweiz unterstützen eine Ratifizierung der UNO-Konvention.

Diese verstärke die Menschenrechte aus der Sicht der Menschen mit Behinderung in der Schweiz und damit auch das bestehende schweizerische Behindertenrecht, meint die SP. Das Abkommen unterstütze die Inklusion und Gleichstellung Behinderter, teilte der Schweizerische Gewerkschaftsbund mit.

Umsetzung wird von der UNO überwacht

Die am 13. Dezember 2006 von der UNO-Generalversammlung angenommene Konvention verbietet die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen und garantiert ihnen die bürgerlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte.

Neben inhaltlichen Bestimmungen ist die Konvention mit Umsetzungsinstrumenten versehen. So wurde ein Vertragsorgan geschaffen, das wie die andern UNO-Menschenrechtsvertragsorgane in Genf tagt, und dessen Aufgabe in der Überwachung der Umsetzung der Konvention durch die Vertragsstaaten besteht. Dazu zählt die Prüfung von periodisch zu erstattenden Staatsberichten.

(bert/sda)

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