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Meldung vom Mittwoch, 18. November 2009 / 20:08 h
Bund ficht LSVA-Urteil an
Bern - Der Bund pocht auf einer Erhöhung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Das Finanz- und das Umweltdepartement ziehen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes gegen eine Tariferhöhung ans Bundesgericht weiter.
(smw/sda)
«Das Transportgewerbe soll weiter unbegrenzt abgezockt werden», kritisiert der ASTAG.
Gegen die Tariferhöhung, die 2008 wirksam wurde, hatten rund 5000 Fahrzeughalter Einsprache erhoben. Die Oberzolldirektion wies in drei Fällen die Einsprache ab und sistierte die übrigen Verfahren. Die zweite Instanz, das Bundesverwaltungsgericht, hat die Einsprachen jedoch im Oktober gutgeheissen.
Nun hat der Bundesrat entschieden, das Urteil anzufechten. Die Oberzolldirektion erhebt jedoch ab sofort nur noch den Tarif, der vor der Erhöhung der LSVA gültig gewesen war. Falls das Bundesgericht zugunsten des Bundes entscheidet, will dieser einen Nachbezug der gesenkten Tarife prüfen.
Der Nutzfahrzeugverband ASTAG bezeichnete den Entscheid des Bundesrates, das Urteil weiterzuziehen, als «unverständlich». «Das Transportgewerbe soll weiter unbegrenzt abgezockt werden», kritisiert der ASTAG in seiner Mitteilung. Der Bundesrat lasse es mitten in der Wirtschaftskrise im Regen stehen.
Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil festgehalten, dass für eine weitere Erhöhung der LSVA keine Rechtsgrundlage bestehe, gibt der ASTAG zu bedenken. Die Gremien der ASTAG wollen sich noch im November zu einer Aussprache treffen und das weitere Vorgehen diskutieren.