Vorlage wird teilweise sistiert

Bund will Reform der flankierenden Massnahmen aufschieben

publiziert: Sonntag, 1. Mrz 2015 / 15:24 Uhr
Nach dem Ja zur Zuwanderungsinitiative ist die Zukunft der Personenfreizügigkeit aber ungewiss. (Symbolbild)
Nach dem Ja zur Zuwanderungsinitiative ist die Zukunft der Personenfreizügigkeit aber ungewiss. (Symbolbild)

Bern - Trotz der Unsicherheit rund um die Personenfreizügigkeit mit der EU wollte der Bundesrat die flankierenden Massnahmen stärken. Nun zeichnet sich aber ab, dass die Vorlage teilweise sistiert wird.

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Für dieses Vorgehen hätten sich die Sozialpartner bei einem Runden Tisch zur Frankenstärke in der vergangenen Woche ausgesprochen, sagte Noé Blancpain vom Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Grund dafür sind die laufenden Arbeiten zur Umsetzung der Zuwanderungsinitiative. Über die Sistierung berichtete die «SonntagsZeitung».

Es zeichne sich ab, dass Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann deshalb dem Gesamtbundesrat beantragen werde, die Vorschläge zu den Gesamtarbeitsverträgen (GAV) zu sistieren, sagte Blancpain. Die Vorlage sieht unter anderem vor, dass Gesamtarbeitsverträge leichter allgemeinverbindlich erklärt werden können - und dass diese Allgemeinverbindlichkeit leichter verlängert werden kann.

Die flankierenden Massnahmen waren 2004 parallel zur zweiten Phase der Personenfreizügigkeit eingeführt worden und sollen vor Lohndumping schützen. Nach dem Ja zur Zuwanderungsinitiative ist die Zukunft der Personenfreizügigkeit aber ungewiss. Trotzdem wollte der Bundesrat die Schraube noch einmal anziehen.

Kritik in der Vernehmlassung

In der Vernehmlassung hatten insbesondere die bürgerlichen Parteien sowie die Wirtschaftsverbände Kritik geäussert. Die Verbände störten sich unter anderem am Vorschlag des Bundesrats, dass ein GAV einmal auch ohne Arbeiterquorum um bis zu drei Jahre verlängert werden kann. Ausserdem wurde Kritik am Zeitpunkt der Revision laut.

Etwas weniger Opposition gab es gegen den Plan, die Bussen für Verstösse gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen zu erhöhen. Die Obergrenze sollte von 5000 Franken auf 30'000 Franken angehoben werden.

Es werde noch geprüft, wie mit diesem Teil der Vorlage weiter verfahren werden solle, sagte Blancpain. Es werde nun mit den Kantonen und den Sozialpartnern geklärt, ob die Bussen beschleunigt oder im ordentlichen Verfahren weiterverfolgt oder ebenfalls sistiert würden, bis die Umsetzung Zuwanderungsinitiative geklärt sei.

Die Vorlage zur Stärkung der flankierenden Massnahmen geht zurück auf den Bericht einer Arbeitsgruppe, die der Bundesrat im Sommer 2013 eingesetzt hatte - also noch vor der Annahme der Initiative im vergangenen Februar. Vertreten waren neben den Sozialpartnern auch die Kantone.

(flok/sda)

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