Bundesanwaltschaft ficht Entscheid zu Bundesrat-Indiskretion an

publiziert: Sonntag, 13. Jun 2004 / 10:28 Uhr

Bern - Die Bundesanwaltschaft (BA) will die Indiskretion aus dem Bundesrat in Sachen Schweiz Tourismus weiterhin strafrechtlich verfolgen. Sie ficht daher den Verzichts-Entscheid des Justizdepartementes (EJPD) beim Bundesverwaltungsgericht an.

Gestern noch sprach sich Blocher gegen eine Strafverfolgung aus.
Gestern noch sprach sich Blocher gegen eine Strafverfolgung aus.
Die BA sei weiterhin der Ansicht, dass mit der Indiskretion ein strafrechtlich relevanter Tatbestand vorliege, bestätigte deren Sprecher Hansjürg Mark Wiedmer eine Meldung des SonntagsBlick. Falls die Beschwerde gutgeheissen wird, kommt die Angelegenheit vor das Bundesstrafgericht.

Am Samstagabend hatte das EJPD mitgeteilt, dass Bundesrat Christoph Blocher dem Antrag der BA auf Erteilung der Ermächtigung zur Strafverfolgung nicht folge. Bei der Indiskretion handle es sich insgesamt um einen leichten Fall, der durch eine disziplinarische Massnahme genügend geahndet werden könne.

Hinzu komme, dass der betreffende Mitarbeiter den Bundesdienst ohnehin verlasse und dass gegen ihn eine Lohnmassnahme angekündigt worden sei.

Wir wollen keine Mücke zu einem Elefanten machen, sagte Wiedmer. Bei der Indiskretion bewege man sich gewiss nicht im Bereich der Schwerstkriminialität. Gleichwohl handle es sich weder um eine Bagatelle noch um ein Kavaliersdelikt. Aus Sicht der BA dürfe man daraus denn auch keine lässliche Sünde ableiten.

(rr/sda)

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