Grundsatzurteil mit verbesserter Anklage?

Bundesanwaltschaft gibt bei Fussballwettbetrug nicht klein bei

publiziert: Mittwoch, 20. Mrz 2013 / 13:26 Uhr
Die Richter in Bellinzona kamen zum Schluss, dass der beim Betrug geforderte Tatbestand der «arglistigen Täuschung» nicht erfüllt sei. (Archivbild)
Die Richter in Bellinzona kamen zum Schluss, dass der beim Betrug geforderte Tatbestand der «arglistigen Täuschung» nicht erfüllt sei. (Archivbild)

Bern - Die Bundesanwaltschaft gibt in Sachen Betrug mit Fussballwetten nicht klein bei: Zwar zieht sie die Freisprüche für drei Fussballer nicht ans Bundesgericht weiter. In einem offenen Fall will sie mit verbesserter Anklage aber doch noch ein Grundsatzurteil erwirken.

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Das Bundesstrafgericht hatte im vergangenen November drei ehemalige Spieler des FC Gossau und des FC Thun vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Sie sollen 2009 als Torhüter und Stürmer gegen Bezahlung Spiele der Challenge League manipuliert und den Hintermännern so hohe Wettgewinne ermöglicht haben.

Eingeschränkte Überprüfung

Die Richter in Bellinzona kamen dann allerdings zum Schluss, dass das beim Betrug geforderte Tatbestandelement der «arglistigen Täuschung» nicht erfüllt sei: Anders als reale Menschen könnten die elektronischen Anbieter, über welche die Wetten platziert wurden, nicht arglistig in die Irre geführt worden sein.

Wie die Bundesanwaltschaft (BA) am Mittwoch mitteilte, verzichtet sie nach eingehender Analyse der Urteile darauf, diese ans Bundesgericht weiterzuziehen. Ausschlaggebend für den Entscheid sei dessen eingeschränkte Überprüfungsbefugnis.

Deutsches Urteil

Als letzte Instanz könne es lediglich reine Rechtsfragen beantworten oder willkürliche Feststellungen der Vorinstanz korrigieren. Der Verzicht bedeutet allerdings nicht, dass die BA in der Sache selber klein beigeben würde.

Laut BA liegt ihr Fokus nun auf einem vierten Fall, dessen Anklage das Bundesstrafgericht an die BA zurückgewiesen hat. Im Rahmen dieser nun wieder hängigen Strafuntersuchung will die BA nämlich ergänzende Beweise bezüglich der Wettabschlüsse erheben.

Dabei würden auch die Erkenntnisse aus einem aktuellen Urteil des deutschen Bundesgerichtshofes berücksichtigt. Dieser hatte am 20. Dezember 2012 mehrere Betrugsverurteilungen im Zusammenhang mit manipulierten Fussballwetten bestätigt.

Ankündigung des Bundesrates

Ziel bleibt es laut BA weiterhin, «einen Grundsatzentscheid vor Gericht zu erwirken, wonach die Manipulation von Sportereignissen im Zusammenhang mit Wetten den Betrugstatbestand nach Schweizer Recht erfüllt».

Sollte ihr dies gelingen, würde es sich möglicherweise erübrigen, die vermeintliche Lücke im Strafrecht zu schliessen. Der Bundesrat hatte nämlich im vergangenen November angekündigt, den neuen Straftatbestand «Sportbetrug» zu prüfen, mit dem explizit gegen Wettkampfmanipulationen vorgegangen werden könnte.

(tafi/sda)

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