Bundesgericht: Der Drogenbastler ist schuldig

publiziert: Donnerstag, 13. Aug 2009 / 12:04 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 13. Aug 2009 / 12:29 Uhr

Lausanne - Ein Schaffhauser hat sich mit dem Verkauf von vermeintlichem Speed und Ecstasy des Betrugs schuldig gemacht. Die angeblichen Drogen hatte er aus einem harmlosen Aufbaupräparat gebastelt. Das Bundesgericht hat die Verurteilung des Mannes nun bestätigt.

Der Dealer gab Aufbaupräparate für «Ecstasy» an.
Der Dealer gab Aufbaupräparate für «Ecstasy» an.
Der Mann hatte 2005 via Internet vier Dosen mit Tabletten des Aufbaupräparats «Bodypower» bestellt. Einen Teil davon mischte er zu Hause mit Wasser und Kalzium, was rund 1,5 Kilogramm angeblich amphetaminhaltiges «Speed» ergab. Etwa 300 der Pillen schliff er einzeln ab und färbte sie mit Lebensmittelfarbe zu «Ecstasy» ein.

Die vermeintlichen Drogen verkaufte er an Dealer, von denen er wusste, dass sie die Ware nicht selber konsumieren, sondern weiterverkaufen würden. Im vergangenen März verurteilte ihn das Schaffhauser Obergericht unter anderem wegen Betrug zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 100 Franken und 200 Franken Busse.

Wie kam die Justiz dem Täter auf die Schliche?

Der Staatskasse musste er 4750 Franken seines Gewinns abgeben. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Drogenbastlers nun abgewiesen. Laut den Richtern in Lausanne steht fest, dass er die Käufer mit seinem Schweigen über die tatsächliche Beschaffenheit der Ware im Sinne des Betrugstatbestandes getäuscht hat.

Weiter habe die Schaffhauser Justiz ohne Befragung der Abnehmer davon ausgehen dürfen, dass die falschen Drogen für sie wertlos gewesen seien. Offen bleibt, wie die Justiz dem Betroffenen überhaupt auf die Schliche kam. Dass die Käufer der vermeintlichen Drogen selber Anzeige erstattet haben, scheint unwahrscheinlich.

(fkl/sda)

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