Bundesgericht: Haiti bekommt Geld von Ex-Diktator nicht

publiziert: Mittwoch, 3. Feb 2010 / 12:38 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 3. Feb 2010 / 19:28 Uhr

Lausanne - Das Bundesgericht verweigert die Rückgabe der Duvalier-Gelder an Haiti. Seiner Ansicht nach sind die Straftaten, die dem Ex-Diktator vorgeworfen werden, verjährt. Nach der Veröffentlichung des Urteils blockierte der Bundesrat die 5,7 Millionen US-Dollar umgehend wieder.

Nach Ansicht der Bundesrichter sind die Straftaten, die Ex-Diktator Jean-Claude Duvalier vorgeworfen werden, verjährt.
Nach Ansicht der Bundesrichter sind die Straftaten, die Ex-Diktator Jean-Claude Duvalier vorgeworfen werden, verjährt.
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Mit einer Gesetzesrevision will er verhindern, dass das Geld an den Duvalier-Clan ausbezahlt wird. Das Bundesgericht hat es in seinem veröffentlichten Urteil offengelassen, was mit den Vermögenswerten von Haitis Ex-Diktator Jean-Claude Duvalier geschehen soll, die seit 1986 in der Schweiz blockiert sind.

Eine Rückzahlung von 4,6 Millionen Dollar an Haiti gestützt auf das Bundesgesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen lehnte es jedoch ab. Grund ist die Verjährung: Die Straftat des Aufbaus einer kriminellen Organisation verjährte nach Ansicht des Bundesgerichts 15 Jahre nach dem Sturz des Herrschers, also 2001.

Andere Straftaten, etwa die Ermordung Oppositioneller, verjähren zwar erst nach 30 Jahren. Für die Rechtshilfe ist dies aber unerheblich, weil zwischen der kriminellen Handlung und den blockierten Vermögenswerten ein direkter Zusammenhang bestehen muss, wie das Bundesgericht in seinen Erwägungen schreibt. Bei Straftaten gegen Leib und Leben sei dies nicht der Fall.

Rasches Handeln des Bundesrats

Das Lausanner Urteil fiel am 12. Januar - nur Stunden vor dem verheerenden Erdbeben. Nach dem Buchstaben des Gesetzes wäre der Entscheid auch danach nicht anderes ausgefallen. Mit dem Ergebnis scheint aber auch das Bundesgericht unzufrieden zu sein.

Das Gesetz sei wohl «zu streng, um solche Angelegenheiten zu regeln», heisst es in dem Urteil. Den schwarzen Peter wollen die Richter aber nicht in Lausanne behalten: Es sei am Gesetzgeber, eine geeignete Lösung zu finden, schreiben sie.

Der Bundesrat zumindest hat rasch gehandelt: Nach der Veröffentlichung des Urteils blockierte er die Duvalier-Gelder gestützt auf die Verfassung umgehend erneut. Er kündigte an, die Frage der Potentatengelder in einem Spezialgesetz regeln zu wollen, das er noch vor Ende Monat in die Vernehmlassung schicken will. Das Gesetz soll 2011 in Kraft treten, wie Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf vor den Medien sagte.

(pad/sda)

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