Lieferung an Kroatien war laut Bundesgericht sittenwidrig

Bundesgericht: Waffenhändler geht leer aus

publiziert: Freitag, 25. Mai 2001 / 08:46 Uhr / aktualisiert: Freitag, 25. Mai 2001 / 12:50 Uhr

Lausanne - Eine Waffenlieferung an die Republik Kroatien während des Jugoslawienkonflikts war gemäss Bundesgericht sittenwidrig. Die wichtigste Bank des Landes muss für den Handel deshalb nicht gerade stehen.

1992 und damit mitten im Konflikt mit Serbien lieferte eine Beiruter Firma Waffen an die Republik Kroatien. Die bedeutendste Bank des Landes, die Privredna Banka Zagreb, gab dafür eine Zahlungszusicherung über rund 26 Millionen Dollar ab.

Verstoss gegen UN-Embargo

Einen Teil dieser Forderung machte eine Gesellschaft von den British Virgin Islands 1995 in der Schweiz geltend. Das Zürcher Handelsgericht wies die Klage aber ab. Die dagegen eingereichte Berufung hat das Bundesgericht nun ebenfalls abgewiesen. Es bestätigte in seinem Entscheid, dass die Geltendmachung des Kaufpreises rechtsmissbräuchlich sei, weil das Waffengeschäft gegen die guten Sitten verstossen habe.

Sittenwidrig sei der Handel deshalb, weil die Lieferung von Waffen und Kriegsmaterial in Konfliktregionen gegen die universelle öffentliche Ordnung verstosse. Dieses Verbot sei hier noch durch das UN-Waffenembargo für das gesamte Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens konkretisiert und verstärkt worden.

Schweiz entzieht sich nicht

Da der Fall ausser der Gerichtswahl keinen Bezug zum Inland aufweise, bestehe für die Schweiz auch kein Grund, sich diesem weltweiten Waffenembargo in autonomer Weise entgegen zu stellen. Dies umso mehr, als die schweizerische öffentliche Ordnung hier der internationalen entspreche. Mit der ausnahmslosen und universellen Geltung des Lieferungsverbots ist gemäss den Lausanner Richtern auch dem Argument der Boden entzogen, dass sich Kroatien damals gegenüber Serbien in einer Verteidigungssituation befunden habe. (Urteil 4C.172/2000 vom 28. März 2001)

(sda)

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