Neues Missgeschick

Bundesgericht annulliert Urteil gegen Diktatorensohn Abacha

publiziert: Dienstag, 27. Mai 2014 / 14:18 Uhr
Das Bundesgericht verpflichtet die Genfer Justiz, das Verfahren nochmals aufzunehmen.
Das Bundesgericht verpflichtet die Genfer Justiz, das Verfahren nochmals aufzunehmen.

Lausanne - Neues Missgeschick im Prozess um den nigerianischen Diktatorensohn Abba Abacha: Das Bundesgericht hat dessen Verurteilung durch das Genfer Polizeigericht annulliert. Damit verzögert sich die Rückgabe von Vermögensgeldern, die 2012 in Luxemburg konfisziert wurden.

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Dem 44-jährigen Abacha wird die Beteiligung an einer kriminellen Organisation vorgeworfen, die zwischen 1994 und 1998 Nigerias Staatskasse plünderte. Dabei soll es sich um geschätzte 2,2 Milliarden Dollar (ca. 1,9 Mrd. Franken) handeln, wovon über 700 Millionen Dollar (ca. 627 Mio. Franken) auf Konten in der Schweiz landeten. Abacha bestreitet die Vorwürfe.

Das Genfer Polizeigericht hatte den Prozess gegen den Diktatorensohn im Juli 2012 zunächst vertagt. Drei Monate später wurde er in seiner Abwesenheit wieder aufgenommen.

Abacha war nicht zum Prozess erschienen. Er begründete dies damit, dass er einige Tage vor Beginn des Prozesses Opfer eines Autounfalls geworden sei. Die Genfer Justiz stufte die Verletzung aufgrund eines ärztlichen Gutachtens allerdings als geringfügig ein, weshalb Abacha eine Flugreise nach Genf zumutbar gewesen wäre.

In Abwesenheit verurteilt

Weil Abacha immer beteuert hatte, dem Prozess beiwohnen zu wollen, folgerte die Genfer Justiz, dass sich der Nigerianer nicht von seinem Anwalt vertreten lassen wollte. Abacha wurde daraufhin in seiner Abwesenheit zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt.

Das Bundesgericht kommt nun zum Schluss, dass Abacha unter diesen Umständen nicht hätte verurteilt werden dürfen. Sein Anwalt hätte zu den Verhandlungen eingeladen werden müssen, um seinen Klienten vertreten zu können. Das Bundesgericht verpflichtet die Genfer Justiz, das Verfahren nochmals aufzunehmen.

Dies hat zur Konsequenz, dass Vermögenswerte der Familie des verstorbenen nigerianischen Diktators Sani Abacha, die das Genfer Polizeigericht im November 2012 in Luxemburg konfisziert hatte, vorderhand nicht an den nigerianischen Staat zurückgegeben werden können. Es geht um insgesamt rund 350 Millionen Franken, die Abba Abacha und sein Bruder in Tarnfirmen angelegt haben sollen.

Geld von Schweizer Konten zurückerstattet

Gelder, die von der Familie Abacha auf Schweizer Konten versteckt worden waren, wurde hingegen bereits zurückgegeben. Die Schweiz erstattete Nigeria insgesamt rund 500 Millionen Franken zurück.

Bereits 2011 war es in der Affäre Abacha zu einem Missgeschick gekommen. Das Bundesgericht hatte das Genfer Polizeigericht wegen eines Verfahrensfehlers gezwungen, den Prozess wieder bei Null aufzunehmen.

(ig/sda)

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