Bundesgericht bestätigt Urteil wegen sexueller Belästigung

publiziert: Freitag, 20. Feb 2004 / 12:09 Uhr / aktualisiert: Freitag, 20. Feb 2004 / 12:30 Uhr

Lausanne - Ein ehemaliger Zürcher Kantonspolizist und verhinderter Chef der Solothurner Stadtpolizei bleibt wegen sexueller Belästigung einer Mitarbeiterin verurteilt: Das Bundesgericht hat seine staatsrechtliche Beschwerde abgewiesen.

Das Bundesgericht bestätigt ein Urteil des Zürcher Obergerichts.
Das Bundesgericht bestätigt ein Urteil des Zürcher Obergerichts.
Der heute 45-Jährige war vom Bezirksgericht Zürich im April 2003 wegen mehrfacher sexueller Belästigung zu 500 Franken Busse verurteilt worden. Er hatte eine Mitarbeiterin bei der Zürcher Kantonspolizei mit seinen sexuellen Fantasien konfrontiert und ihr ein entsprechendes Geldangebot gemacht.

Zudem hatte er sie überraschend auf den Mund geküsst. Die Affäre hatte den Betroffenen im Herbst 2002 die Stelle als designierter Polizeikommandant der Stadt Solothurn gekostet. Nachdem die Vorwürfe der früheren Arbeitskollegin publik geworden waren, wurde er noch vor Stellenantritt vom Amt suspendiert.

Obergericht wies Beschwerde ab

Das Zürcher Obergericht wies seine Beschwerde gegen die Verurteilung im September 2003 ebenso ab wie nun das Bundesgericht. Er hatte die Vorwürfe stets bestritten und vor den Lausanner Richtern im wesentlichen argumentiert, der Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten sei verletzt worden.

Verschiedene Aspekte, die gegen die Glaubwürdigkeit des Opfers sprechen würden, seien unberücksichtigt geblieben. Laut Bundesgericht hat die Frau die aussergewöhnlichen Geschehnisse jedoch sachlich, widerspruchsfrei, detailliert und authentisch geschildert. Ihre Aussage sei daher insgesamt glaubhaft.

Er ist ein Wiederholungstäter

Anhaltspunkte für eine falsche Anschuldigung gebe es nicht. Die Erklärung des Verurteilten, die Frau habe sich dafür rächen wollen, dass er nicht auf ihre Avancen eingegangen sei, überzeuge nicht. Zudem habe er gemäss Zeugenaussagen auch schon früher unanständige Äusserungen gemacht.

Zu Recht sei auch sein Einwand unberücksichtigt geblieben, das Opfer sei eine Männerheldin gewesen sei, die zwanghaft einen Partner gesucht habe. Schliesslich habe sie entgegen der Ansicht des Verurteilten auch zu früheren sexuellen Belästigungen nicht widersprüchlich ausgesagt.

(rp/sda)

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