Bundesgericht bestätigt Urteile zum Lawinenunglück in Evolène

publiziert: Freitag, 1. Sep 2006 / 20:23 Uhr

Lausanne - Die Schuldsprüche zum Lawinenunglück von Evolène VS im Jahr 1999 sind definitiv. Das Bundesgericht hat die Verurteilung des Lawinenschutzbeauftragten und des früheren Gemeindepräsidenten wegen fahrlässiger Tötung bestätigt.

Das Bundesgericht hat die Beschwerden nun abgewiesen.
Das Bundesgericht hat die Beschwerden nun abgewiesen.
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Das Walliser Kantonsgericht hatte den Lawinenschutzbeauftragten im vergangenen Januar zu zwei, den Ex-Gemeindepräsidenten von Evolène zu einem Monat Gefängnis bedingt verurteilt. Das Bundesgericht hat ihre Beschwerden nun abgewiesen. Die Urteile liegen erst im Dispositiv vor, die Begründung ist noch ausstehend.

Am 21. Februar 1999 hatten sich zwischen den Gipfeln Sassenaire und Tzaté oberhalb von Evolène zwei Lawinen gelöst. Sie zerstörten die Dörfer Villa und La Sage und kamen erst zwischen Les Haudères und Evolène zum Stillstand. Zwölf Menschen wurden bei dem Unglück getötet, ein Dutzend Häuser zerstört.

Fünf der Opfer waren in einem Chalet umgekommen, vier weitere in einem Auto auf der Strasse Evolène-Les Hauderes. Beide Orte hatten sich in der blauen Zone der Gefahrenkarte befunden. Am Tag vor dem Unglück war im Lawinenbulletin auf die Gefahr von grossen Lawinen auch in bisher nie betroffenen Gebieten aufmerksam gemacht worden.

Den beiden Gemeindeverantwortlichen war angelastet worden, dass sie diesem Umstand hätten Rechnung tragen und für sämtliche gefährdeten Zonen Schutzmassnahmen anordnen müssen. Die Verurteilung war in Bergführerkreisen und unter Gemeindepolitikern von Bergkantonen auf Unverständnis gestossen.

(smw/sda)

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