Bundesgericht gibt Haupttäter in Lausanner Entführungsfall

publiziert: Dienstag, 24. Dez 2002 / 13:41 Uhr

Lausanne - Die Waadtländer Justiz muss die Strafdauer für den Haupttäter in einem grossen Lausanner Entführungsfall überprüfen. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde teilweise gutgeheissen.

Der Sohn einer bekannten Lausanner Familie war am 21. Dezember 1998 entführt und zwei Tage später von der Polizei befreit worden. Der Fall hatte unter anderem deshalb hohe Wellen geworfen, weil der Haupttäter ebenfalls aus einer prominenten Familie stammt.

Er war vom Waadtländer Kassationshof im Dezember 2001 unter anderem wegen qualifizierter Geiselnahme zu 9 Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Sechs weitere an der Entführung beteiligte Personen erhielten Freiheitsstrafen von zwei bis sieben Jahren.

Beim Haupttäter hatte ein psychiatrisches Gutachten eine schwere Persönlichkeitsstörung ergeben. In der Folge wurde ihm eine in mittlerem Masse verminderte Zurechnungsfähigkeit zugestanden, was beim Strafmass mit einer Reduktion von 40 Prozent berücksichtigt wurde. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde nun teilweise gutgeheissen.

Mittlere Unzurechnungsfähigkeit bedeute zwar nicht automatisch eine Halbierung der Strafe, hielt es fest. Es sei jedoch bundesrechtswidrig, bei mittlerer Unzurechnungsfähigkeit ohne Begründung nur eine 40-prozentige Strafreduktion zu gewähren.

Im weiteren hat das Bundesgericht die Genugtuungszahlungen an das Opfer und dessen Angehörige reduziert. Die Sache geht nun zu neuem Entscheid zurück an die Waadtländer Justiz.

(bert/sda)

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