Bundesgericht gibt mutmasslichem Sexualtäter Recht

publiziert: Dienstag, 19. Okt 2010 / 14:00 Uhr
Das Bundesgericht sieht keine Gefahr, dass sich die möglichen Opfer heute noch beeinflussen lassen könnten.
Das Bundesgericht sieht keine Gefahr, dass sich die möglichen Opfer heute noch beeinflussen lassen könnten.

Lausanne - Die Zürcher Behörden müssen einen Mann aus der U-Haft entlassen, der vor Jahren die Töchter seiner damaligen Partnerinnen sexuell missbraucht haben soll. Das Bundesgericht sieht keine Gefahr, dass sich die möglichen Opfer heute noch beeinflussen lassen könnten.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft führt gegen den Mann ein Verfahren wegen sexueller Handlungen mit Kindern. Ihm wird vorgeworfen, 1994 die siebenjährige Tochter seiner damaligen Partnerin missbraucht zu haben. 2000 und 2001 soll es zudem zu Übergriffen gegen die zwölfjährige Tochter seiner damaligen Ehefrau gekommen sein.

Der mutmassliche Täter war im Sommer verhaftet worden, nachdem die beiden Opfer Anzeige erstattet hatten. Im September verlängerte der Haftrichter die Untersuchungshaft wegen dringenden Tatverdachts und Kollusionsgefahr bis zum 1. Januar 2011. Das Bundesgericht hat auf Beschwerde des Mannes nun seine Entlassung angeordnet.

Beweise erhoben

Laut Gericht ist die Strafuntersuchung weit fortgeschritten. Die wesentlichen Beweise seien erhoben. Zwar sei nicht gänzlich auszuschliessen, dass sich der Angeschuldigte bei einer Entlassung mit Opfern und Zeugen in Verbindungen setzen und diese veranlassen könnte, ihre belastenden Aussagen zumindest abzuschwächen.

Allerdings sei es höchst unwahrscheinlich, dass diese sich heute vom mutmasslichen Täter noch beeinflussen lassen könnten - selbst wenn sie vor Gericht nochmals aussagen müssten. In beiden Fällen sei der Kontakt bereits vor Jahren abgebrochen. Eine persönliche Bindung bestehe nicht mehr.

(ade/sda)

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