Affäre Hildebrand

Bundesgericht tritt noch nicht auf Blochers Beschwerde ein

publiziert: Sonntag, 14. Jul 2013 / 11:10 Uhr
Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde von SVP-Nationalrat Christoph Blocher noch nicht eingetreten.
Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde von SVP-Nationalrat Christoph Blocher noch nicht eingetreten.

Lausanne - Christoph Blocher erhält noch keine Antwort darauf, ob die Zürcher Staatsanwaltschaft jene Unterlagen verwenden darf, die im Zuge der Hildebrand-Affäre bei ihm beschlagnahmt worden waren. Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde des SVP-Nationalrats nicht eingetreten.

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Gemäss dem Urteil aus Lausanne betrifft der von Blocher angefochtene Entscheid des Obergerichts gar nicht die eigentliche Entsiegelung der im März 2012 beschlagnahmten Dokumente. Das Obergericht habe darin lediglich festgehalten, dass es selber mit Blick auf seinen späteren Entsiegelungsentscheid die fraglichen Unterlagen einsehen werde.

Damit liege nur eine prozessleitende Zwischenverfügung vor, die selber nicht angefochten werden könne, weshalb auf Blochers Beschwerde nicht einzutreten sei.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hatte am 20. März 2012 in Blochers Haus in Herrliberg ZH und am Firmensitz in Männedorf ZH Hausdurchsuchungen durchgeführt. Dabei wurden Dokumente, Gegenstände und Datenträger sichergestellt, darunter Computer und Handys.

Die Staatsanwaltschaft verspricht sich davon Aufschluss über Blochers Rolle bei der Weitergabe von vertraulichen Bankdaten, die später zum Rücktritt von Nationalbankpräsident Philipp Hildebrand führten. Auf Antrag Blochers wurden die Unterlagen versiegelt.

Das Obergericht wird nun die Aufzeichnungen und Datenträger entsprechend seiner Verfügung zunächst selber sichten und eine Triage vornehmen. Dabei wird es Dokumente und elektronische Daten aussondern, die durch das Amtsgeheimnis Blochers geschützt sein könnten.

Späterer Entscheid anfechtbar

Blocher wird selber eine Liste der Dokumente einreichend können, deren Aussonderung er verlangt. Erst anschliessend wird das Obergericht darüber zu befinden haben, welche Unterlagen der Staatsanwaltschaft zugänglich gemacht werden. Diesen Entscheid wird Blocher dann beim Bundesgericht anfechten können.

Blocher soll Ende 2011 versucht haben, den Thurgauer SVP-Kantonsrat Hermann Lei dazu anzustiften, zusammen mit einem Informatiker der Bank Sarasin Bankunterlagen des Ehepaars Hildebrand an die «Weltwoche» weiterzuleiten. Im Januar 2012 veröffentlichte die Zeitschrift ein zusammengeschnipseltes Faksimile von Hildebrands Kontoauszügen.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft will insbesondere untersuchen, ob im Rahmen dieser Vorgänge das Bankgeheimnis verletzt wurde. Ebenfalls involviert ist der Zürcher SVP-Kantonsrat Claudio Schmid.

(asu/sda)

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