Bundesgericht weist Beschwerde gegen Ärzte-Zulassungsstopp ab

publiziert: Donnerstag, 9. Sep 2004 / 12:48 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 9. Sep 2004 / 13:04 Uhr

Der Widerstand der Waadtländer Ärzte gegen die Regelung des Zulassungsstopps in ihrem Kanton ist erfolglos gelieben. Das Bundesgericht hat ihre Beschwerde abgewiesen. Die Begründung des Entscheides liegt noch nicht vor.

Die Begründung des Urteils steht noch aus.
Die Begründung des Urteils steht noch aus.
Der Bundesrat hatte per 4. Juli 2002 für drei Jahre eine Beschränkung der Leistungserbringer verordnet, die zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung tätig sein dürfen. Der Waadtländer Staatsrat erliess 2003 eine entsprechende kantonale Regelung zur Umsetzung.

Dagegen gelangten die Waadtländer Ärztegesellschaft und die Sektion Waadt des Verbandes Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -Ärzte (VSAO) ans Bundesgericht. Sie kritisierten die restriktive Auslegung des Zulassungsstopps durch den Kanton, insbesondere bei der Übergabe von Arztpraxen.

Das Bundesgericht hat ihre Beschwerde nun abgewiesen, soweit es darauf eingetreten ist. Der Entscheid liegt erst im Dispositiv vor, eine Begründung ist noch austehend. Im vergangenen Dezember hatte das Bundesgericht bereits eine entsprechende Beschwerde der Zürcher Ärzte abgewiesen.

(fest/sda)

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