Bundesgericht weist Gesuch von Asbestopfern ab

publiziert: Montag, 10. Dez 2007 / 19:39 Uhr

Lausanne - Das Bundesgericht hat es abgelehnt, im Streit um das eingestellte Asbest-Strafverfahren die Geschäftsbücher der Eternit AG vorsorglich zu beschlagnahmen. Die Lausanner Richter haben ein Gesuch des Vereins für Asbestopfer abgewiesen.

Das Bundesgericht hat ein Gesuch des Vereins für Asbestopfer abgewiesen.
Das Bundesgericht hat ein Gesuch des Vereins für Asbestopfer abgewiesen.
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Das Glarner Verhöramt hatte die Strafuntersuchung wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher schwerer Körperverletzung gegen die Gebrüder Schmidheiny und weitere Personen aus dem Umfeld der früheren Eternit AG Niederurnen und der SUVA 2006 eingestellt. Das Kantonsgericht bestätigte dies im vergangenen September.

Die Glarner Justiz war zum Schluss gekommen, dass allfällige Straftaten verjährt seien oder nicht bewiesen werden könnten. Der Verein für Asbestopfer und zwei Privatpersonen gelangten dagegen ans Bundesgericht und stellten gleichzeitig das Gesuch, die Geschäftsbücher der Eternit AG vorsorglich zu beschlagnahmen.

Das Bundesgericht hat dieses Gesuch mit Verfügung vom 7. Dezember nun abgewiesen. Laut den Lausanner Richtern hat die Eternit AG in ihrer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass sie sich freiwillig eine Aktenaufbewahrungsfrist von 30 Jahren auferlegt habe.

Nötige Schutzmassnahmen unterlassen?

Dies trage dem Umstand Rechnung, dass die asbestbedingten Krebserkrankungen eine Latenzzeit von mehreren Jahrzehnten hätten. Die von den Beschwerdeführern befürchtete Vernichtung der Akten drohe damit nicht. Laut Bundesgericht hat sich die Eternit AG bei dieser Aussage behaften zu lassen.

Nach Ansicht der Beschwerdeführer sollen die Verantwortlichen die Gefahren von Asbest in den Eternit-Werken Niederurnen GL und Payerne VD verschwiegen und nötige Schutzmassnahmen unterlassen haben. Bis heute sind rund 70 ehemalige Mitarbeitende an einer asbestbedingten Berufskrankheit gestorben.

(smw/sda)

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