Bundesgericht weist einen Schadenersatzanspruch zurück

publiziert: Montag, 20. Nov 2000 / 08:23 Uhr

Lausanne - Eine Ostschweizer Seglerin, die sich unter einer Hafendusche verbrühte, erhält keinen Schadenersatz. Das Bundesgericht bestätigte damit die Urteile der Vorinstanzen. Weil sich die Frau 1995 nach einem Segeltörn auf dem Bodensee beim anschliessenden Duschen Verbrennungen zweiten Grades zuzog, klagte sie gegen die Betreibergesellschaft der Hafenanlage.

Laut den Richtern aus Lausanne weist die Dusche keinen Werkmangel auf. Zudem hätte die Frau das Wasser selbst abstellen können, kommt das Bundesgericht zum Schluss.

(sda)

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