Bundesgericht zu Anschlägen an Rütlifeier 2007

publiziert: Montag, 1. Dez 2008 / 18:24 Uhr

Lausanne - Der mutmassliche Urheber der Sprengstoffanschläge um die Rütli-Feier von 2007 muss gegen Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Die Bundesanwaltschaft (BA) ist mit ihrer Beschwerde ans Bundesgericht erfolglos geblieben.

Die Bundesanwaltschaft ist mit ihrer Beschwerde ans Bundesgericht erfolglos geblieben.
Die Bundesanwaltschaft ist mit ihrer Beschwerde ans Bundesgericht erfolglos geblieben.
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Das Bundesstrafgericht hatte Ende Oktober die Beschwerde des Betroffenen gutgeheissen und unter Auflagen seine Entlassung aus der U-Haft verfügt. Die Eltern wurden verpflichtet, eine Kaution von 10'000 Franken zu hinterlegen. Zudem wurde verlangt, dass er seine Pässe abgibt und sich wöchentlich bei der Polizei meldet.

Die BA gelangte dagegen ans Bundesgericht, das die Beschwerde nun abgewiesen hat. Laut dem zuständigen Eidgenössischen Untersuchungsrichter Hans Baumgartner wird der 35-Jährige entlassen, sobald die gestellten Bedingungen erfüllt sind.

Gemäss dem Urteil besteht keine Kollusionsgefahr mehr. Zwar bestehe noch eine gewisse Fluchtgefahr. Die Auflagen seien jedoch geeignet, diese zu bannen. Zur Verdunkelungsgefahr wird im Urteil festgehalten, dass Kollegen und Bekannte des Verdächtigten bereits mindestens einmal einvernommen worden sind.

Keine weiteren Tatbeteiligte

Er selber habe mittlerweile sein Schweigen gebrochen. Seine Eltern und Geschwister hätten schon, zu seinen Gunsten, ausgesagt. Bis heute hätten zudem keine weiteren Tatbeteiligten ermittelt werden können, die er beeinflussen könnte.

Der Mann wird verdächtigt, Urheber mehrerer Sprengstoffanschläge zu sein. Am 1. August 2007 war auf dem Rütli unmittelbar nach der Feier mit Bundesrätin Micheline Calmy-Rey ein Sprengsatz detoniert. Es handelte sich um einen Feuerwerkskörper, der in 20 Zentimeter Tiefe vergraben war und mit einem Zeitzünder ausgelöst wurde.

(smw/sda)

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